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Burgenland klagt gegen Vollspalten bei den Rindern
Veröffentlicht am:
04.12.2024 08:07:07
Kategorie :
Rinder
04.12.2024 - Den unstrukturierten Vollspalten im Schweinebereich hat man schon den Garaus gemacht. Nun geht das Land Burgenland gegen die Vollspalten im Rinderbereich vor und beschloss eine diesbezügliche Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
Anfang des heurigen Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Landes Burgenland die bis Ende 2039 dauernde Übergangsfrist beim Vollspaltenböden-Verbot in der Schweinehaltung gekippt.
In der heutigen Sitzung der SPÖ-Alleinregierung wurde beschlossen, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde auch für die Rinderhaltung beim VfGH einzureichen. Laut Landeshauptmann Hans Peter Doskozil solle „die Beschwerde das Tierwohl heben“.
SPÖ-Landesregierung sieht Ungleichbehandlung
Derzeit sei nur die Haltung von bestimmten Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, ist sie erlaubt. Dass sei eine sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern.
„Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, so Landehauptmann Doskozil. Diese Ungleichbehandlung soll nun im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens vom VfGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz überprüft werden… .