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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Burgenland klagt gegen Vollspalten bei den Rindern

Veröffentlicht am: 04.12.2024 08:07:07
Kategorie : Rinder

04.12.2024 - Den unstrukturierten Vollspalten im Schweinebereich hat man schon den Garaus gemacht. Nun geht das Land Burgenland gegen die Vollspalten im Rinderbereich vor und beschloss eine diesbezügliche Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.

Anfang des heurigen Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Landes Burgenland die bis Ende 2039 dauernde Übergangsfrist beim Vollspaltenböden-Verbot in der Schweinehaltung gekippt. 

 In der heutigen Sitzung der SPÖ-Alleinregierung wurde beschlossen, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde auch für die Rinderhaltung beim VfGH einzureichen. Laut Landeshauptmann Hans Peter Doskozil solle „die Beschwerde das Tierwohl heben“.

SPÖ-Landesregierung sieht Ungleichbehandlung

Derzeit sei nur die Haltung von bestimmten Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, ist sie erlaubt. Dass sei eine sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern.

„Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, so Landehauptmann Doskozil. Diese Ungleichbehandlung soll nun im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens vom VfGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz überprüft werden… .

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