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Bundesverfassungsgericht soll Schweine nicht im Stich lassen
Veröffentlicht am:
03.08.2024 09:41:33
Kategorie :
Allgemein
02.08.2024 - Am Donnerstag, dem 1. August, hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe rund 35.000 Unterschriften überreicht. Die Unterzeichner:innen, die Stiftung sowie sechs weitere Tierschutzorganisationen appellieren an das höchste deutsche Gericht, die grausamen Bedingungen in der Schweinehaltung auch dann auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen, wenn der Berliner Senat seinen Prüfantrag zurücknimmt.
Ist das übliche System der Schweinehaltung in Deutschland mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar? Tierschützer:innen und viele Expert:innen sagen: Nein. Vor fünf Jahren hatte das Land Berlin beim Bundesverfassungsgericht beantragt, bestimmte Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf diese Frage hin zu überprüfen, insbesondere bezüglich der langen Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandhaltung).
Vor einiger Zeit hatte die jetzige Berliner Justizsenatorin, Dr. Felor Badenberg, jedoch angekündigt, den Antrag möglicherweise zurücknehmen zu wollen. Damit droht die Einstellung des Verfahrens.
Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung, sieht das kritisch: "Der Normenkontrollantrag des alten Berliner Senats hat das Potenzial, routinemäßige Tierquälerei in der Landwirtschaft als solche zu benennen und auch zu beenden. In unseren Gesetzen haben wir als Gesellschaft auch unsere Werte niedergeschrieben. Wenn in der Tierhaltung dagegen verstoßen wird, dann muss sich die Tierhaltung ändern. Den Antrag zurückzuziehen, dient weder der Gesellschaft noch den Tieren, sondern allein der Agrarlobby."
Wenn jedoch ein "öffentliches Interesse" an dem Sachverhalt besteht, kann das Bundesverfassungsgericht dennoch über den Antrag entscheiden. Sieben Tierschutzorganisationen - die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V., PROVIEH e. V. und VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz - richten daher einen eindringlichen Appell an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Gerichts.
Innerhalb kurzer Zeit haben rund 35.000 Personen diesen Appell unterzeichnet und damit das "öffentliche Interesse" eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Hunderte Menschen haben zusätzlich mit Briefen an den Präsidenten des Gerichts ihre persönliche Betroffenheit gezeigt und dem Anliegen damit besonderen Nachdruck verliehen.
Am 1. August, dem Tag, an dem vor 22 Jahren der Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen wurde, überreichte die Albert Schweitzer Stiftung die Unterschriften direkt dem Bundesverfassungsgericht.
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Schweinehaltung in Deutschland schon lange in der Kritik
Der damals rot-rot-grün geführte Berliner Senat reichte im Jahr 2019 einen sogenannten Normenkontrollantrag ein: Das höchste deutsche Gericht soll überprüfen, ob die Mindestanforderungen an die Schweinehaltung mit dem Grundgesetz und dem darin enthaltenen Staatsziel Tierschutz vereinbar sind. Welche Bedeutung solche Urteile haben können, zeigt zum Beispiel das "Legehennenurteil" von 1999, das das Ende der Käfighaltung von "Legehennen" einläutete.
Die Chancen stehen gut, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich der Schweinehaltung zu ähnlichen Schlüssen kommt: Hohe Besatzdichten, unzureichendes Beschäftigungsmaterial, Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung ... die Liste der routinemäßig durchgeführten Tierquälereien ist lang.
Seit Einreichung des Antrags wurde zwar ein Kompromiss verabschiedet, nach dem die Zeit, die Sauen in Kastenständen verbringen müssen, zukünftig reduziert werden soll, allerdings erst nach langen Übergangsfristen von acht Jahren im "Deckbereich und 15 Jahren im "Abferkelbereich". Dieser Kompromiss ist angesichts grundsätzlicher Zweifel an der Vereinbarkeit der Kastenstandhaltung mit dem Staatsziel Tierschutz zu wenig und dauert zu lange.
Außerdem geht es beim Normenkontrollantrag um weitere grundsätzliche Fragen, beispielsweise: Dürfen Schweine auf Vollspaltenböden gehalten werden, was zu Entzündungen der Gelenke und anderen Problemen führt? Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie regelmäßig Verhaltensstörungen entwickeln und sich vor Langeweile gegenseitig verletzen? Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, damit sie sich diese aus Langeweile nicht gegenseitig abbeißen, ohne dass man die Haltungsbedingungen ändert?.. .