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Bundestag stimmt über das Agrarpaket der Koalition ab

Veröffentlicht am: 05.07.2024 09:07:27
Kategorie : Allgemein Rss feed

05.07.2024 - Liveübertragung: Freitag, 5. Juli, 11.05 Uhr

Der Bundestag will am Freitag, 5. Juli 2024, drei Gesetze aus dem Bereich der Landwirtschaft beschließen und über zwei Oppositionsanträge abstimmen. Beschlossen werden sollen der vom Agrarausschuss geänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819), der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) sowie der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung. Die Koalitionsfraktionen legen zur Abstimmung über das GAP-Konditionalitäten-Gesetz einen Entschließungsantrag (20/12155) zur Abstimmung vor, wonach unter andrem die förderrechtliche Genehmigung bei Umwandlung von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Fläche abgeschafft und die Form- und Größenvorgaben für Blühflächen sowie Blühstreifen weitestgehend gestrichen werden sollen.

Zum Entwurf zur Tarifermäßigung hat die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag angekündigt.

Abgestimmt wird im Anschluss an die rund 70-minütige Aussprache zudem über den Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen“ (20/11951) und über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958). Zu den ersten beiden Gesetzentwürfen und zu den beiden Anträgen hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Beschlussempfehlungen vorgelegt (20/12147, 20/12148, 20/12156, 20/12157). Zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/12152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/12153) zur Finanzierbarkeit vorgelegt. 

Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes

Im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist auf EU-Ebene festgelegt worden, dass zukünftig auch an die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit Verwaltungssanktionen geknüpft sind. Um die neuen Vorgaben in heimisches Recht zu überführen, hat die Bundesregierung ihren Entwurf des ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) vorgelegt.

Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung der in Bezug genommenen arbeitsrechtlichen Vorschriften EU-weit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Der Gesetzentwurf enthalte die notwendigen Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Insbesondere enthalte er Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den jeweils zuständigen Stellen und zum Erlass von Verwaltungssanktionen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung von Standards

„Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz gestaltet insbesondere die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union geltende Konditionalität aus“, heißt es in dem Entwurf. Danach seien Landwirte, die aus GAP-Mittel Direktzahlungen sowie Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen, für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen beantragen, bisher verpflichtet, bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie Standards für den Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen sind Verwaltungssanktionen vorgesehen.

Zukünftig könne auch die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit sanktioniert werden. Die Sanktionierung solle, wie bisher bei der Konditionalität, durch eine Kürzung der dem Begünstigten gewährten Zahlungen erfolgen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten insbesondere Regelungen vorsehen, die gewährleisten, dass die Kontrolle und die Sanktionierung von unterschiedlichen Stellen ausgeübt beziehungsweise erlassen werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten die geltenden Kontroll- und Durchsetzungssysteme im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts nutzen.

Änderungen im Agrarausschuss

Im Landwirtschaftsausschuss vorgenommene Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes sehen neben arbeitsrechtlichen Verbesserungen auch zwei neue Öko-Regelungen vor. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für 2026 beantragen können. Ein weiterer Punkt betrifft den Bürokratieabbau: Durch Erleichterungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz wird auf die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche ab 2025 verzichtet.

Zudem werden GAP-Zahlungen zukünftig an die Einhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft. Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. 

Änderung agrarrechtlicher Vorschriften

Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) von 2021, um unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) zu verhindern, soll reformiert werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) vor. 

Das AgrarOLkG ist im Juni 2021 in Kraft getreten und soll Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken wie kurzfristige Stornierung verderblicher Agrarprodukte oder Lebensmittel, Zahlungsfristen oder Beteiligungen der Lieferanten an Kosten für die Lagerung der Ware, schützen. Im November 2023 wurden die Ergebnisse einer umfassenden Evaluierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.

Der Vorschlag der Ampelfraktionen sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden. Das Retourenverbot (Paragraf 12) und das Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten (Paragraf 14) werden durch Ausnahmen ergänzt. Die UTP-Verbote werden durch ein Umgehungsverbot ergänzt. Die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde werden aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst.

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) zielt darauf ab, eine steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 einzuführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt.

Im parlamentarischen Verfahren haben die Ampel-Fraktionen im Finanzausschuss durch einen Änderungsantrag erwirkt, dass eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermieden werden soll. 

Antrag der Unionsfraktion

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/11951) die Bundesregierung auf, ihre Zusagen (20/10057), die im Zuge der Bauernproteste im Januar gemacht wurden, wie vereinbart vor der Sommerpause 2024 umzusetzen. Anfang des Jahres habe der Bundestag beschlossen, „noch im ersten Quartal 2024 konkrete Vorhaben aufzulisten, die der Landwirtschaft Planungssicherheit und Entlastungen geben, und bis zum Sommer entsprechende Maßnahmen zu beschließen“. Das sei bislang nicht passiert. Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, „ihren eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die den deutschen Land- und Forstwirten von den Koalitionsfraktionen gegebenen Zusicherungen endlich auch umgehend umzusetzen“, heißt es in dem Antrag.

Dafür solle vor der parlamentarischen Sommerpause 2024 ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem insbesondere die von der Regierungskoalition deutlich erhöhte steuerliche Belastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe insgesamt auf ein Niveau abzusenken sei, das dem europäischen Durchschnitt entspreche sowie eine deutliche Verbesserung der Liquidität der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Folge habe. Außerdem solle es „einen raschen und spürbaren Abbau der bürokratischen Lasten“ für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geben, aktuell insbesondere durch eine ausschließliche „Eins-zu-eins“-Umsetzung der von der EU ermöglichten Erleichterungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schließlich solle die Bundesregierung dafür sorgen, dass alternative Antriebstechnologien in der Landwirtschaft sowie alternative und nachhaltig erzeugte Kraftstoffe stärker gefördert werden.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958) den Abbau „überbordender Bürokratie und Überregulierungen“, die Rücknahme der im Frühjahr beschlossenen Abschaffung der Agrardieselrückerstattung sowie eine komplette Überarbeitung der Dünge- und Pflanzenschutzverordnungen sowie der Nutztierhaltungsverordnungen. 

Auf internationaler Ebene solle sich die Bundesregierung ferner dafür einsetzen, einem EU-Beitritt der Ukraine nicht zuzustimmen, heißt es weiter. (nki/04.07.2024)

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