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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundesregierung plant Senkung der Umsatzsteuer für Landwirte

Veröffentlicht am: 06.06.2024 20:56:23
Kategorie : Allgemein

06.06.2024 - Die Bundesregierung plant, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte in zwei Schritten deutlich zu senken. Laut dem Entwurf des Jahressteuergesetzes, der heute vom Kabinett beschlossen wurde, soll der Durchschnittssatz für diese Landwirte zunächst von 9 Prozent auf 8,4 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 Prozent gesenkt werden. Diese Maßnahmen sollen zu Mehreinnahmen von 80 Millionen Euro für 2025 und 95 Millionen Euro ab 2026 führen.

Ein Problem besteht jedoch darin, dass der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes und damit der niedrigeren Umsatzsteuerpauschale noch nicht feststeht. Das parlamentarische Verfahren muss erst beginnen und ist daher mit politischen Unsicherheiten verbunden. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministeriums scharf, da die Betriebe vor eine unplanbare Situation gestellt werden.

DRV-Geschäftsführerin Birgit Buth betont, dass die sofortige Senkung des Durchschnittssatzes auf 8,4 Prozent nach Verkündung des Gesetzes eine fast unlösbare Aufgabe für die Betriebe darstellt. Der hohe bürokratische Aufwand und die Rechtsunsicherheit, die eine solche plötzliche Umstellung mit sich bringen würde, seien nicht leistbar…. .

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