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BUNDESRAT EMPFIEHLT: BEIM KUPIERVERZICHT DEN NATIONALEN AKTIONSPLAN 1:1 UMSETZEN

Veröffentlicht am: 08.07.2024 18:26:00
Kategorie : Allgemein Rss feed

ISN, 08-07-2024 - Der Bundesrat hat heute seine Empfehlungen zum Kabinettsentwurf des Tierschutzgesetz abgegeben. Er fordert Augenmaß und Überarbeitung des Entwurfes.

ISN: Richtige Empfehlung – denn überzogene Neuregelungen befeuern die Importe. Das kann keiner wollen. Nun sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, auf die Empfehlungen der Praxis und des Bundesrates einzugehen.

Das Plenum des Bundesrates hat heute zahlreiche Änderungsempfehlungen zum Kabinettsentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes abgegeben. Insgesamt standen über 80 Ausschussempfehlungen zur Abstimmung. Einer für die Schweinehalter besonders wichtige Empfehlung zur Umsetzung des Kupierverzicht wurde zugestimmt. Hier wird sinngemäß empfohlen, erst einmal den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht 1:1 umzusetzen, bevor die Regelungen weiter verschärft und die Dokumentationspflichten hochgeschraubt werden.

Zu diesen Verschärfungen im Kabinettsentwurf zählt die Frequenz der Risikoanalysen und die zusätzliche Erfassungstiefe bei den Schwanzverletzungen. Ebenso verschärfend wäre die deutliche Erhöhung der Verletzungsschwelle, ab der die Unerlässlichkeit für das Kupieren gegeben sein soll, nämlich von jetzt 2 auf 5 %. Die Bundesrat empfiehlt dieses zu streichen.

Verschiedene Redner

Neben der Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Ophelia Nick, gaben u.a. die Landwirtschaftsminister Peter Hauk aus Baden-Württemberg und Werner Schwarz aus Schleswig-Holstein, sowie Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte als Redner Ihre Stellungnahmen ab.

Hauk: Augenmaß nicht verlieren

So machte Minister Peter Hauk deutlich, dass es bei aller Bedeutung des Tierschutzes dazu auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft brauche. Importe nehmen sonst zu, dass sei nicht besser. Der Agrarminister aus Baden-Württemberg bemängelte die für ein Gesetz viel zu hohe Detailtiefe der Regelungen. Das Gesetz brauche eine dringende Überarbeitung. Minister Hauk beklagte zudem Verfassungstricks, mit denen die Bundesregierung die Zustimmungspflicht des Bundesrates umgehe.

Schwarz: Aktionsplan unverändert ins Tierschutzgesetz

Zum Thema Schwanzkupieren äußerte sich insbesondere auch Minister Werner Schwarz. Er Kritisierte insbesondere die mangelnde Zeit für den Abstimmungsprozess. Das Gesetz sei an verschiedenen Stellen unausgewogen. Man dürfe das Augenmaß nicht verlieren. Schwarz forderte, den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht unverändert in das Tierschutzgesetz aufzunehmen.

Staudte: Viele andere EU-Staaten schaffen den Kupierverzicht

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte begrüßte zunächst einmal ausdrücklich die Novelle des Tierschutzgesetzes. In Sachen Schwanzkupieren sprach sie davon, dass man in Deutschland gefordert sei. Viele andere EU-Staaten würden das auch schaffen – sie nannte explizit Finnland.

Nick: Tierschutzgesetz entspricht weitgehend dem Aktionsplan

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Ophelia Nick, führte zur Begründung der Regelungen zur Umsetzung des Kupierverbotes ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an, welches dann zu noch weitreichenderen Vorgaben führen würde. Sie stellte dar, dass sich das Tierschutzgesetz weitgehend den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht abbilden würde.

Die ISN meint:

Der Empfehlung des Bundesrates zum Schwanzkupieren beim Schwein können weitestgehend zustimmen, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Hier muss erst einmal der europäisch abgestimmte Weg über den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht konsequent gegangen werden – und das 1 : 1 und nicht mit verschärften Regelungen. Staack erläutert: Es macht keinen Sinn diesen Pfad zu verlassen, denn dann verlieren wir die hiesige Schweinehaltung zu Gunsten der Importe. Anders als Staatssekretärin Nick sehen wir, dass der Kabinettsentwurf bei diesem Thema meilenweit vom Aktionsplan abweicht. Die hiesigen Schweinehalter sind bereit, sich beim Kupierverzicht weiter auf den Weg zu machen. Sie durch neue überzogene Regeln mit einem deutschen Sonderweg ins Abseits zu stellen, schadet auch dem Tierschutz.

Staack mahnt aber auch: Einen Punkt sehen wir in der Empfehlung nicht aufgenommen, und zwar die Streichung der generellen Begrenzung des Kupierens auf das letzte Drittel des Schwanzes. Diese Vorgabe muss – analog zum EU-Recht – beim ‚Teil des Schwanzes‘ bleiben, sonst werden reihenweise hiesige Ferkel gegen Importferkel ausgetauscht. Wer meint, die für die Schweinehaltung relevanten Länder in der EU seien weiter, der ignoriert die Realität. Staack abschließend: Nun sind die Abgeordneten des Bundestages gefordert, auf die Empfehlungen der Praxis und des Bundesrates einzugehen.

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