Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung startet

Veröffentlicht am: 01.03.2024 09:10:44
Kategorie : Schweine , Wichtige News

01.03.2024  - Zum 01. März 2024 startet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Zunächst nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge für Investitionen wie Bau, Umbau oder Ersatzbau von Schweineställen oder einzelner Haltungsbereiche entgegen. Die Förderung laufender Mehrkosten beginnt im April 2024.

Auf www.ble.de/umbau-tierhaltung hat die BLE alle wichtigen Informationen sowie die benötigten Antragsunterlagen für landwirtschaftliche Betriebe bereitgestellt. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktdaten sind dort zu finden.

Mit einer Milliarde Euro fördert das BMEL in den nächsten Jahren Investitionen in besonders tiergerechte Ställe sowie laufende Mehrkosten einer besonders tiergerechten Wirtschaftsweise. Zunächst konzentriert sich das Programm auf die Schweinehaltung (Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine).

Förderfähig sind ab 01. März 2024 (investive Richtlinie) u. a.

•              die Errichtung oder Modernisierung tierwohlgerechter Ställe,

•              der Kauf neuer technischer Einrichtungen, Maschinen, Haltungseinrichtungen, auch der Freilandhaltung, einschließlich der dafür notwendigen IT-Ausstattung

•              relevante Planungs- und Beratungsleistungen und

•              allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Die Förderhöhe wird gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann bis zu 60 Prozent der Gesamtinvestitionssumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden, die weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro mit bis zu 30 Prozent. Die Förderung ist an die Erfüllung von Voraussetzungen, wie beispielsweise mehr Platz und den Zugang zum Außenklima oder Auslauf, gebunden.

Förderung laufender Mehrkosten ab April 2024:

Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL unterstützt die Betriebe mit einer Förderung dieser Mehrkosten, gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Förderfähige Mehrkosten sind solche, die dem Betrieb durch die Erfüllung von sogenannten Premiumanforderungen in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio entstehen.

Für einen Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten ist es nötig, dass der landwirtschaftliche Betrieb von der BLE einmalig vorab als förderfähig anerkannt wurde. Dafür muss er Mitglied in einer ebenfalls zuvor anerkannten Organisation sein oder an einem anerkannten Kontrollsystem teilnehmen.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt