Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bundesländer fordern strengere Maßnahmen im neuen Tierschutzgesetz

Veröffentlicht am: 03.07.2024 08:22:04
Kategorie : Allgemein

02.07.2024 - Die Bundesländer in Deutschland setzen sich für strengere Regelungen im geplanten Tierschutzgesetz der Bundesregierung ein, insbesondere für Rinderhalter mit Anbindehaltung. Die Mehrheit der Länder spricht sich für deutlich kürzere Übergangsfristen als die vom Bund vorgeschlagenen zehn Jahre aus. Stattdessen fordern sie eine maximale Frist von fünf Jahren, um die ganzjährige Anbindehaltung zu beenden, was den Forderungen von Tierschützern entgegenkommt.

Darüber hinaus soll die Obergrenze für die Kombihaltung auf 25 Rinder über sechs Monate halbiert werden. Dies würde bedeuten, dass größere Betriebe die Kombihaltung nicht mehr nutzen könnten. Im Agrarausschuss wurde außerdem vorgeschlagen, dass der Winterauslauf nicht nur zweimal wöchentlich, sondern mindestens zwei Stunden täglich ermöglicht werden muss.

In Bezug auf das Enthornen von Kälbern und das Schwänzekupieren von Ferkeln haben sich die Bundesländer auf Antrag Bayerns auf die Seite der Landwirte gestellt. Sie fordern, dass Landwirte mit einem entsprechenden Sachkundenachweis das Enthornen selbst durchführen dürfen, ohne dass ein Tierarzt anwesend sein muss. Zudem sollen bürokratische Hürden für die Haltung von Schweinen mit kupierten Schwänzen abgebaut werden. …

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt