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BUNDESFÖRDERUNG ALS AUSREDE FÜR STREICHUNG VON TIERWOHLPROGRAMMEN

Veröffentlicht am: 26.04.2024 17:13:13
Kategorie : Allgemein

BUNDESFÖRDERUNG ALS AUSREDE FÜR STREICHUNG VON TIERWOHLPROGRAMMEN IN DEN BUNDESLÄNDERN?

ISN, 26.04.2024 - Wie sieht die Tierwohl-Fördersituation in den Bundesländern aus? Ein Überblick.

Mit dem Start der Bundesförderung zum Umbau der Tierhaltung werden verschiedene Landesförderprogramme in den Bundesländern eingestellt oder reduziert. Wie sieht die Fördersituation in den Bundesländern aus? Wir haben nachgefragt und uns einen Überblick verschafft.

ISN: Landesförderprogramme mit Verweis auf die Bundesförderung zusammenzustreichen, ist Augenwischerei, denn für die meisten Schweinehalter ist die Bundesförderung keine machbare Alternative. Einzelne Bundesländer zeigen, dass es auch anders geht.

Spätestens seit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Bundesförderung zum Umbau der Tierhaltung stellt sich für die Schweinehalter die Frage: Wie geht es weiter mit den Tierwohlprogrammen in einzelnen Bundesländern? Die Voraussetzungen für den Antrag auf Bundesförderung sehen ausdrücklich vor, dass es nicht an anderer Stelle zu Doppelförderungen kommen darf. Insbesondere bei der Bundesförderung der laufenden Mehrkosten bestehen oft Doppelförderansätze mit Tierwohlprogrammen auf Länderebene.

Bereits im Dezember hat der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossen, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung herauszulösen und die investive Förderung von Stallbaumaßnahmen für die Schweinehaltung zur Verbesserung des Tierwohls befristet bis zum Jahresende 2027 auszusetzen. Als Folge häufen sich seitdem die Meldungen über eingestellte Förderprogramme und Antragsstopps in den Bundesländern.

Wie aber steht es um die Zukunft von Tierwohlförderungen in anderen Bundesländern? Wir haben nachgefragt und uns einen Überblick verschafft.

AFP für Schweine überwiegend zurückgeschraubt

Die meisten deutschen Bundesländer verfügen über ein Agrarinvestitions- und Förderprogramm (AFP). Auf Nachfrage bestätigten uns Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und auch das Saarland, dass es zukünftig keine AFP-Förderung im Bereich Schwein mehr geben werde. Allerdings habe man auch bisher bereits nur noch den Umbau von Kastenstand- auf Gruppenhaltung in Sauenbetrieben finanziert (Mecklenburg-Vorpommern), bzw. wurde das AFP für Schweine kaum bis gar nicht beantragt (Schleswig-Holstein, Saarland).

Auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist die AFP-Förderung für Tierwohl beim Schwein eingestellt. In Nordrhein-Westfalen kann allerdings bis Ende 2025 noch der Umbau (kein Neubau) des Deckzentrums oder des Abferkelbereichs über AFP gefördert werden. Ähnlich wie NRW geht auch Baden-Württemberg bei der AFP-Förderung vor. In Brandenburg geht man einen anderen Weg. Hier möchte man das Programm, das hier Einzelbetriebliche Investitionsförderung heißt, weiterführen. Dazu wolle man zukünftig auf die GAK-Mittel verzichten und auf Landesebene ausschließlich auf EU-Mittel zurückgreifen. In Bayern wird die AFP-Förderung ebenfalls vorerst weitergeführt. Hier werden die wegfallenden GAK-Mittel durch Landesmittel ausgeglichen.

Einzelne Tierwohl-Förderprogramme laufen weiter

Aus Baden-Württemberg teilte man uns mit, dass das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) aktuell zumindest bis 2027 noch gesichert sei. Danach sei die Finanzierung aber noch unklar, evtl. wird dann auf den Landeshaushalt zurückgegriffen. Derweil meldete Bayern kürzlich eine Überarbeitung des BayProTier-Programms (schweine.net - Tierwohlprogramm BayProTier überarbeitet: einfacher und unbürokratischer). BayProTier, das als laufende Förderung mit der AFP-Förderung kombinierbar ist, läuft also weiter und soll zudem einfacher und unbürokratischer werden. Die Antragstellung ist ab Juni 2024 möglich. Die Beratungsförderungen in Schleswig-Holstein (Perspektivberatung Sauenbetriebe und ELER-Förderung zur Kupierverzicht-Beratung) laufen ebenfalls erstmal weiter.

Eingestellte Programme und Antragsstopps in NRW, Sachsen und Brandenburg

Schon bald nach Veröffentlichung der Bundesförderrichtlinien gab die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einen Antragsstopp beim Programm Förderung spezieller Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls, der Tiergesundheit und der Energiesicherheit in landwirtschaftlichen Unternehmen bekannt, der auch aktuell weiterhin besteht. Im letzten Förderaufruf von Sachsens Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen und Existenzgründungen wurde bekannt gegeben, dass die Schweinehaltung nicht mehr förderfähig sei. Schweinehalter sollten sich für eine Förderung also an den Bund wenden. Auf Anfrage in Brandenburg, wie es mit der Strohförderung weitergeht, teilte man uns mit, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit eingestellt werde. Eine endgültige Bestätigung gibt es dazu allerdings noch nicht. In NRW läuft die Strohförderung bislang weiter.

Aus für die niedersächsische Ringelschwanzprämie

Auch die sogenannte niedersächsische Ringelschwanzprämie, die 2015 vom ehemaligen niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer eingeführt wurde, läuft aus (schweine.net - Niedersachsen: Keine neuen Anträge zur ELER-Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)). Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat jüngst auf seiner Internetseite auf die Bundesförderung hingewiesen und quasi nebenbei angemerkt, dass es für die niedersächsische ELER-Tierwohlförderung (sog. Ringelschwanzprämie) in diesem Jahr kein neues Antragsverfahren mehr geben wird. Im Klartext, mit der laufenden Förderperiode, die Ende November 2024 enden wird, ist für die viel beachtete Ringelschwanzprämie in Niedersachsen Schluss.

Sofern uns neue oder weitergehende Informationen über Fördermöglichkeiten des Bundes und der Bundesländer für die Schweinehaltung vorliegen, informieren wir sie umgehend hier im www.schweine.net.

Die ISN meint:

Klar ist, am Ende muss der Markt die Kosten in der Schweinehaltung tragen. Ebenso klar ist aber auch, dass der geforderte und sehr teure Umbau der Tierhaltung allein über den Markt nicht zu stemmen ist. Wer also den Umbau fordert, der muss diesen auch bezahlen. Das nun angelaufene Bundesprogramm ist aufgrund seines Volumens und seiner Förderkriterien nur ein Tropfen auf den heißen Stein und hilft nur Einzelbetrieben. Insbesondere die laufende Förderung wird nur für die Biobetriebe und wenige weitere Betriebe erreichbar sein. Landesförderprogramme mit Verweis auf die Bundesförderung einzustellen, ist also Augenwischerei, denn für die meisten Schweinehalter ist die Bundesförderung keine machbare Alternative.

Natürlich darf ein Betrieb die Maßnahmen nicht doppelt fördern lassen. Das heißt aber nicht, dass man ihm keine parallelen Förderprogramme anbieten darf, zwischen denen er bei der Antragstellung wählen kann. Wenn den einzelnen Landesregierungen also an dem Umbau und dem Erhalt der Schweinehaltung im eigenen Bundesland gelegen ist, dann müssen sie den Betrieben auch eine landesspezifische Unterstützung anbieten und dürfen die Bundesförderung nicht als Ausrede für Streichungen nutzen. So wie es jetzt läuft, haben die Schweinehalter in der Gesamtschau mit der Bundesförderung weniger Unterstützung als ohne. Einzelne Bundesländer zeigen, dass es auch anders geht und bieten Förderalternativen an. Sie zeigen: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg!

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