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Bundesfinanzhof stärkt Tierhaltungskooperationen in der Landwirtschaft
Veröffentlicht am:
10.09.2024 17:04:32
Kategorie :
Allgemein
10.10.2024 - In der deutschen Landwirtschaft sind Tierhaltungskooperationen ein gängiges Modell, um mit mehreren Landwirten gemeinsam eine größere Anzahl von Tieren zu halten, ohne als gewerblich zu gelten. Dies bietet unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile, da die Einkünfte aus solchen Kooperationen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gewertet werden können. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass alle beteiligten Gesellschafter Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind und hauptberuflich in diesem Bereich arbeiten.
Ein aktueller Fall, über den der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, betraf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Jahr 2004 von zwei Geschwistern und deren Mutter gegründet wurde und einen landwirtschaftlichen Betrieb sowie einen Handelsbetrieb umfasste. Nach dem Ausscheiden der Mutter und verschiedenen Umstrukturierungen stand die Frage im Raum, ob die Beteiligung der GbR an einer Tierhaltungs-Kommanditgesellschaft (KG) zur Schweinemast die GbR in einen Gewerbebetrieb umwandelte…. .