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BTV-3 in NRW

Veröffentlicht am: 23.02.2025 16:49:46
Kategorie : Allgemein

23.02.2025 - Im Sommer 2025 erlebte Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit, die durch das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) ausgelöst worden waren. Nachdem im Winter 2023/2024 nur wenige Infektionen gemeldet worden waren, kam es im Sommer zu einer explosionsartigen Ausbreitung der Erkrankung.

Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen über 3500 Ausbrüche gemeldet, wobei ca. 40 % Meldungen schafhaltende Betriebe betreffen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen sehr viel weniger Schafe als Rinder gibt. Mit zunehmenden Temperaturen und zunehmender Gnitzenaktivität ist mit einem Wiederaufflammen der Infektion zu rechnen. Anders als im vorherigen Jahr ist der Erreger bereits über das gesamte Land verteilt, so dass das Geschehen vermutlich früher als im letzten Jahr beginnen wird. Tiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind nach wie vor gefährdet. Dies betrifft in besonderem Maß Jungtiere.

Zum Schutz der Herden wurde am 6. Juni 2024 die Anwendung von mehreren Impfstoffen im Sinne der BTV-3-Impfgestattungs-Verordung (einsehbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/btv-3-impfgestattungsv/BJNR0B50A0024.html) durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestattet. Bislang ist die Sachlage diesbezüglich unverändert.

Sowohl das Friedrich-Loeffler-Institut als auch das Paul-Ehrlich-Institut unterstützen auch im Fall von BTV-3 die Sichtweise, dass die Grundimmunisierung als ein Vorgang anzusehen ist, der stets mit dem gleichen Impfstoff abzuschließen ist. Dies gilt im Fall von BTV-3 auch für Schafe, die nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (Stiko Vet) zwei Impfungen zur Grundimmunisierung erhalten sollen.

Zwischenzeitlich hat einer der Impfstoffe eine nationale Marktzulassung in Tschechien erlangt und in der nächsten Zeit ist laut Angaben des BMEL mit der Zulassung zweier Impfstoffe zu rechnen, welche bislang in Deutschland nur selten angewendet wurden. Es wird sich dabei um Zulassungen unter außergewöhnlichen Umständen handeln, die zunächst ein Jahr gültig sind. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Impfstoffe nicht sofort nach der Zulassung auf dem deutschen Markt verfügbar sein werden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen tritt in diesem Zusammenhang dafür ein, dass grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss, d.h. zunächst eine weitere Verwendung der zur Anwendung gestatteten Impfstoffen möglich sein muss, solange zugelassene Impfstoffe nicht verfügbar sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der nachweislich guten Wirksamkeit des bislang in Deutschland überwiegend verimpften Impfstoffes. Die Europäische Kommission hat sich ebenfalls für einen pragmatischen Umgang mit der Situation ausgesprochen. Sobald diesbezüglich neue Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

In Nordrhein-Westfallen sind bislang nur ca. 25 % der Rinder und 50 % der Schafe geimpft worden. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher dringend, weitere empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und Tierverluste zu minimieren. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein. 

 Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur BTV-3-Impfung finden Sie hier. Und auch hier

Weitere Informationen zu den verfügbaren Impfstoffen finden Sie auf den Seiten des Paul Ehrlich-Instituts.

Ein Zwischenbericht der Studien des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Nachweis des Impferfolges nach einmaliger und zweimaliger Impfstoff-Applikation kann hier eingesehen werden.

Aktuelle Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können generell dort eingesehen werden.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden ebenfalls informiert. Die Tierseuchenkasse hat in der Zwischenzeit die Beihilfen für die Impfung von Schafen erhöht. Nähere Informationen finden Sie hier.

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Tierseuchen – Ergänzende Informationen zur Impfung gegen BTV-3 / Aktenzeichen: IV.7-65.08.03.02-001004 BTV.

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