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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

BTK und bpt zur geplanten TAMG-Novelle

Veröffentlicht am: 06.08.2024 17:23:50
Kategorie : Allgemein , News

08.05.2024 - In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und die Bundestierärztekammer (BTK) zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) geäußert. Neben der Präzisierung europäischer Vorgaben, insbesondere zum Versandhandel, kritisieren die beiden Parteien besonders die geplante Veränderung hinsichtlich der Datenerfassung von Antibiotikaanwendungen in der Kleintierpraxis. Diese gehe weit über den von der EU vorgegebenen Umfang hinaus, heißt es in der Stellungnahme.

„Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass bei einer 1:1 Umsetzung der EU-Vorgaben eine Kleintierpraxis, die ca. 100 verschiedene Packungsgrößen antibiotisch wirksamer Präparate pro Jahr in der Tierärztlichen Hausapotheke im Lagerbestand hat, unabhängig von der Anzahl der in der Praxis tätigen Tierärztinnen und Tierärzten, maximal 200 Mitteilungen/Jahr für die von ihr behandelten Hunde und Katzen machen müsste. Grund hierfür ist, dass die EMA eine Meldung pro Packungsgröße und Tierart und Jahr vorschreibt. Ohne Berücksichtigung des Meldeumfangs liegt damit das Verhältnis zwischen dem von der EU geforderten und dem in Deutschland geplanten Mitteilungen bei einer Einmannpraxis schätzungsweise beim 20-Fachen, bei einer Zweimannpraxis beim 40-Fachen, bei einer Dreimannpraxis beim 60-Fachen usw., der nach EU-Recht mitzuteilenden Datensätze“, lautet die Kritik von BTK und bpt.

Weiterhin bemängeln die beiden Parteien unter anderem die geplante Zuständigkeitshoheit des BMEL bei der Preisregelung und das fehlende Angebot von Informationsveranstaltungen für Pferdepraktiker:innen.     Zur Stellungnahme

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