Suchen im Blog
Branchengespräch ASP: Wirtschaftliche Schäden der ASP vermeiden und abfedern
Veröffentlicht am:
24.09.2024 16:15:38
Kategorie :
Schweine
ISN, 24.09.2024 - Im Rahmen eines zweiten vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium initiierten Branchengesprächs zur Afrikanischen Schweinepest (ASP), wurden verschiedene Ansätze zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen im Zuge eines ASP-Geschehens vorgestellt und diskutiert. Im Fokus der Gespräche standen insbesondere Lösungsansätze, um die Möglichkeiten der Vermarktung von Fleisch bzw. Fleischerzeugnissen von gesunden Schweinen aus ASP-Sperrzonen, zu verbessern. Im Frühjahr 2025 soll dazu eine Übung zu den Abläufen bei Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung stattfinden.
ISN: Die Schäden für die betroffenen Bauern sind immens und eine existentielle Bedrohung. Es ist wichtig, dass etwas passiert und daher genau richtig, dass das Land Niedersachsen bei diesem Thema vorangeht. Vor allem die angekündigte Übung zu den Abläufen entlang der Wertschöpfungskette dürfte entscheidend dazu beitragen, dass die Blockadehaltung in Bezug auf die Abnahme von Fleisch der Tiere aus Restriktionszonen weiter bröckelt. Wir erwarten, dass speziell die Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel mit guten Beispiel vorangehen - und zwar zunächst durch Teilnahme an der Übung und im Anschluss natürlich auch konkret durch entsprechendes Handeln. Die LEH-Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren schließlich immer wieder selbst in eine Vorreiterrolle beim Thema Tierhaltung gedrängt. Es ist Zeit, der immer wieder beschworenen Verantwortung auch mit konkreten Taten nachzukommen.
Mit rund 6,9 Millionen gehaltenen Hausschweinen kommt im bundesweiten Vergleich der Schweinehaltung in Niedersachsen eine große Bedeutung zu. Mit dem Ziel, sowohl die wirtschaftlichen als auch die tierschutzrelevanten Auswirkungen im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten, kamen gestern (Montag) rund 30 Vertreterinnen und -vertreter unter anderem aus der Land- und Ernährungswirtschaft einschließlich Schlachtwirtschaft, von Behörden sowie der Abnehmerseite und der Vermarktung auf Einladung von Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte im Ministerium zusammen, um Ergebnisse aus den mit vorgenannten Vertreterinnen und Vertretern besetzten Arbeitsgruppen (u.a. auch der ISN), die seit einem Jahr tagen, vorzustellen.
Unbedenklichkeit von Fleisch aus Restriktionszonen herausstellen
Laut Ministerin Staudte ist in den Arbeitsgruppen u.a. ein Positionspapier erarbeitet worden, um EU-rechtliche Restriktionsmaßnahmen auf das fachlich begründbare notwendige Maß einzugrenzen. Des Weiteren sollen Rezepturen für Fleischerzeugnisse im Restriktionsfall geändert können werden, damit möglichst mehr Frischfleisch zu Wurstprodukten verarbeitet werden kann. Ein Game-Changer sei in dem Zusammenhang, dass vor kurzem eine gemeinsame Unbedenklichkeitserklärung des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Friedrich-Loeffler-Instituts für Schweinefleisch aus Restriktionsgebieten erwirkt werden konnte.
Die Unbedenklichkeit des Fleisches aus Restriktionsgebieten ist zwar schon lange bekannt, umso bemerkenswerter ist es aber, dass dieser Fakt nun noch einmal durch die Stellungnahme des FLI und des BfR deutlich unterstrichen wurde. Für alle, die es bisher noch ignoriert haben: Es gibt definitiv keinen Grund, dieses Fleisch zu stigmatisieren, stellt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack heraus.
Ziel: Verlässliche Abnahme von Schweinefleisch aus ASP-Sperrzonen garantieren
Laut der der Ministerin erarbeiten derzeit Fachleute unterschiedlichster Bereiche aus Niedersachsen Krisenpläne für die Wirtschaft mit dem Ziel, die Abläufe während eines Seuchengeschehens, insbesondere die Möglichkeiten der Vermarktung von Fleisch bzw. Fleischerzeugnissen von gesunden Schweinen aus ASP-Sperrzonen, zu verbessern. Es ist wichtig, dass betroffene Betriebe insbesondere durch verlässliche Abnahmeperspektiven ausreichend finanziell abgesichert sind.
Jeder muss sich immer wieder vor Augen halten, welche hohen Schäden für die schweinehaltenden Betriebe, die in einer ASP-Restriktionszone liegen, entstehen. Das ist eine existentielle Bedrohung für die Schweinehalter, darauf dürfen die Betriebe nicht sitzenbleiben. Hauptschadensfaktoren sind insbesondere Schäden durch die Vermarktungsschwierigkeiten, wenn Fleischabnehmer das Fleisch stigmatisieren, und das obwohl es vollkommen unbedenklich ist. Durch die Nicht-Abnahmebereitschaft des Fleisches sind Tiere aus Restriktionsgebieten quasi unverkäuflich – und wenn, dann nur für 0 Euro!, erläutert Staack.
Genau richtig: Übung macht den Meister
Im Frühjahr 2025 soll nach Aussage von Ministerin Staudte eine Übung zu den Abläufen bei Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung stattfinden und es sei in diesem Sinne auch eine Branchenvereinbarung vorgeschlagen worden. Die Ministerin will sich weiter intensiv bei der EU u. a. dafür einsetzen, die Dauer der Sperrmaßnahmen zu reduzieren oder auch eine uneingeschränkte Vermarktung von Fleischerzeugnissen nach einer Freitestung der Schlachtkörper zu ermöglichen. Fakt sei, dass die EU aktuell unseren Binnenmarkt zugunsten einer exportorientierten Außenpolitik benachteiligt.
Die Prozesse bei der Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung sind bei Auftreten eines ASP-Falles ohne Frage nicht gerade trivial und vor allem mit viel Bürokratie verbunden. Das darf aber nicht dazu führen, dass Lösungen pauschal abgelehnt werden oder man sich deswegen gar verweigert, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Im Gegenteil, Übung macht den Meister! so Dr. Torsten Staack. Er lobt deshalb das bisher deutschlandweit einzigartige Vorgehen in Niedersachsen. Es ist genau richtig, dass Niedersachsen vorangeht und eine konkrete Übung zu den Abläufen bei Schlachtung, Verarbeitung und Vermarktung im ASP-Fall initiiert. Die Erfahrungen, die 2022 im Emsland gemacht wurden und in das Übungsszenario mit einfließen, sind dabei besonders wertvoll und werden dabei helfen, die Knackpunkte und bürokratischen Hürden abzubauen. Nur so lassen sich bestehende Vorbehalte ausräumen. Dies dürfte im Ergebnis entscheidend dazu beitragen, dass die Blockadehaltung in Bezug auf die Abnahme von Fleisch der Tiere aus Restriktionszonen weiter bröckelt. Wir erwarten, dass speziell die Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel mit guten Beispiel vorangehen - und zwar zunächst durch Teilnahme an der Übung und im Anschluss natürlich auch konkret durch entsprechendes Handeln. Die LEH-Unternehmen haben sich in den vergangenen Jahren schließlich immer wieder selbst in eine Vorreiterrolle beim Thema Tierhaltung gedrängt. Es ist Zeit, der immer wieder beschworenen Verantwortung auch mit konkreten Taten nachzukommen.