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BPT-Statement zum Tierschutzgesetz
Veröffentlicht am:
14.06.2024 18:35:32
Kategorie :
Allgemein
BPT-Statement zum Tierschutzgesetz:
14.06.2024 - Aus tierärztlicher Sicht gibt es zu viele Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten, weshalb dringender Nachbesserungsbedarf besteht!
Das von der Bundesregierung am 24. Mai 2024 verabschiedete Tierschutzgesetz wird in der Praxis nicht zu einer signifikanten Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland führen. Denn bis auf wenige Ausnahmen sind die Vorschläge eher in die Rubrik ‚Symbolpolitik‘ einzuordnen (Online-Handel) oder bergen sogar die Gefahr, dass Tierleid nicht reduziert, sondern vergrößert wird (Schwänzekupieren). Völlig unverständlich
lich bleibt, dass an manchen Stellen unnötige Bürokratie aufgebaut wird, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Problemlösung oder die Kontrollbehörde verbunden ist.
Einige Beispiele:
• Die vorgesehene verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen ist unabdingbar, um Tierheime finanziell zu entlasten. Im Interesse einer schnellen Auffindbarkeit von Fundtieren sollte diese Regelung aber nicht über eine Länderermächtigung, sondern als bundeseinheitliche zentrale Verpflichtung umgesetzt werden. Über die bereits vorhandene HABS-Schnittstelle
könnten bestehende Register mit wenig Aufwand und geringen Kosten vernetzt werden. Damit wäre dann auch eine Vernetzung mit dem europäischen Register Europetnet und somit europaweite Abfragen möglich.
• Ausdrücklich begrüßen wir, dass Rück- und Einkreuzungen mit wissenschaftlich gut unterfüttertem Zuchtkonzept nun doch wieder zulässig sein sollen. Aus unserer Sicht ist das ein elementarer Beitrag, um das Leid der Defektzuchten zu verbessern und wieder gesündere Tiere zu erzeugen, sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Haustierhaltung.
• Ebenfalls begrüßen wir, dass nicht nur die Zucht und Ausstellung von Tieren mit Defektzuchtmerkmalen verboten werden soll, sondern auch die Werbung mit diesen Tieren. Aber: Da sich das Verbot leider nur auf in Deutschland gehostete Internetdienste beschränkt, dürfte die Vorgabe kaum von Relevanz sein. Gleiches gilt für die Registrierung von Anbietern von Tieren in sozialen Medien. Auch diese Regelung greift nur für in Deutschland gehostete Plattformen, von denen es kaum welche gibt. Die großen international agierenden „Player“ werden dadurch nicht reguliert.
• Die leider doch sehr zusammengewürfelte (nicht abschließende) Symptom- und Diagnose-Liste von möglichen Anzeichen des Vorliegens einer Defektzucht liest sich gut, täuscht aber über die willkürlich und effektheischend gewählte Zusammenstellung der Begriffe hinweg. Wo liegt der Unterschied zwischen „Bewegungsstörung“ und „Lahmheit“? Und wie wird das Merkmal „verminderte Lebenserwartung“ definiert? Notwendig wäre stattdessen eine evidenzbasierte, tierartspezifische Aufarbeitung ohne wahllos zusammengestellte Begriffe, und zwar nicht im Gesetz, sondern nachgeordneten tierarztspezifischen Verordnungen.
• Die geplante Erweiterung der Dokumentationspflichten beim Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln lehnen wir ab. Das Problem des Schwanzbeißens ist äußerst vielschichtig, die Ursachen sind in vielen Fällen nicht klar feststellbar. Dass das jetzt schon durchgeführte Dokumentations- und Nachweissystem nicht mehr alle 12, sondern bereits alle 4 Monate durchgeführt werden soll, führt zu einer Verdreifachung von Bürokratie, aber nicht zu einer wissenschaftlich fundierten Lösung des Problems.
• Aus tierärztlicher Sicht lehnen wir auch die Heraufsetzung der Prozentzahlen von bisher 2 auf künftig 5% Schwanzverletzungen bei Ferkeln ab, da dies weder zielführend noch verständlich ist. Denn bevor das Kupieren der Schwänze zulässig ist, würde mit dieser Regelung mehr Tierleid durch noch mehr Schwanzverletzungen ausdrücklich in Kauf genommen.
• Eine Kennzeichnung kleiner Saugferkel für die Tierkörperbeseitigungsanstalt ist weder aus Tierschutz- noch aus Tierseuchengründen notwendig. Weder treten ausschließlich hier Tierseuchen auf, noch sind Probleme durch eine ausbleibende Behandlung von Saugferkeln von nennenswerter Bedeutung. Eine Kennzeichnung ab einem Alter von z.B. 3 Wochen erscheint aus unserer Sicht ausreichend, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. Die Kennzeichnung ab 3 Wochen wird bisher schon auf vielen Betrieben durchgeführt, und würde somit
nicht zu zusätzlichem (nutzlosen) Bürokratieaufwand in den Sauenbetrieben führen.
• Aus tierärztlicher Sicht völlig inakzeptabel ist die Streichung des Verbots des Schenkelbrandes bei Pferden, da jedes in Deutschland lebende Pferd mit einem Transponder gekennzeichnet werden muss. Es besteht nicht die geringste Notwendigkeit, dass Tieren aus Marketinggründen weiterhin äußerst schmerzhafte Verbrennungen zugefügt werden.
• Ebenfalls völlig inakzeptabel ist der geplante Verzicht auf das Verbot, bei jagdlich geführten Hunden einen Teil des Schwanzes prophylaktisch zu amputieren. Anders als bei der tiermedizinischen Indikation des Schwanzkürzens bei Ferkeln und Lämmern, gibt es für diese Verstümmelung keinerlei wissenschaftliche Evidenz.
• Widersprüchlich ist demgegenüber das Verbot bzw. die Einschränkung beim Schwänze Kürzen bei Lämmern und Ferkeln, da wissenschaftliche Evidenz besteht, dass bei unkupierten Tieren z.B. massiver Fliegenmadenfraß bei Lämmern zu Rückenmarksabszessen und Querschnittslähmungen führen kann, und damit wissentlich erhebliches Tierleid billigend in Kauf genommen wird.
Unsere ausführliche Stellungnahme zum vorhergehenden Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes finden Sie auf unserer Homepage Bundeverband praktizierender Tierärzte (bpt), Frankfurt, den 10. Juni 2024