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Borreliose als Berufskrankheit bei einem Landwirt auf dem Altenteil
Veröffentlicht am:
30.04.2024 18:25:44
Kategorie :
Allgemein
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30.04.2024 - Nebenberuf schließt Borreliose als Berufskrankheit nicht aus
Borreliose kann auch bei einem Nebenerwerbslandwirt oder einem Altenteiler als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Sozialgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden.
Der Kläger des Verfahrens hilft als Rentner regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten mit. Dabei kommt es häufig zu Zeckenbissen. Beim Kläger war im Sommer 2022 eine akute Neuro-Borreliose festgestellt worden. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung als Berufskrankheit mit der Begründung verweigert, dass beim Kläger keine erhöhte Infektionsgefahr durch die zeitlich begrenzte Mitarbeit bestünde. Bei einer Tätigkeit von nur 60 Tagen im Jahr überwiege das Risiko, sich im privaten Bereich zu infizieren. Borrelieninfektion ist auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen… .