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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

BMEL will einheitliche Auslegung der Tierhaltungskennzeichnung

Veröffentlicht am: 03.09.2024 18:26:21
Kategorie : Allgemein

03.09.2024  - Treffen der Bundesländer am Mittwoch auf Einladung des BMEL

Auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treffen sich am Mittwoch, 04.09.2024, Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer zum Austausch über Auslegungsfragen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Ziel ist es, dass sich die zuständigen Landesbehörden unter fachlicher Moderation des BMEL auf möglichst einheitliche Vorgehensweisen und Regelungen verständigen. Dieser Schritt ist nötig geworden, weil eine entsprechende vom Bund vorgelegte Änderung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen sollte, im Juli 2023 kurzfristig keine Mehrheit im Bundesrat fand.

Sowohl für die tierhaltenden Betriebe als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine stringente und vor allem bundesweit einheitliche Auslegung der Haltungsformen wichtig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Landwirtinnen und Landwirte von Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern gleichbehandelt werden und Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber die Verlässlichkeit und Transparenz der Kennzeichnung gewährleistet wird. 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Aktuell geht es darum, die Tierhaltungskennzeichnung in der Praxis umzusetzen, damit sie zeitnah im Lebensmitteleinzelhandel, im Online-Handel sowie in Metzgereien etc. zu finden ist. Damit sollen die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar gemacht werden. In einem ersten Schritt waren die Inhaberinnen und Inhaber tierhaltender Betriebe bis zum 1. August 2024 verpflichtet, ihre Haltungseinrichtungen gegenüber den von den Ländern bestimmten zuständigen Behörden mitzuteilen. Die Behörden vergeben eine Kennnummer, aus der die Haltungsform im Sinne der Tierhaltungskennzeichnung hervorgeht…. .

Lesen Sie hier den gesamten Bericht

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