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BMEL: Rechtliche Vorgaben für die Geflügelhaltung ab Mitte 2025
Veröffentlicht am:
25.10.2024 09:30:13
Kategorie :
Allgemein
25.10.2024 - Die Bundesregierung will rechtliche Vorgaben für die Haltung von Mastputen und anderem Geflügel schaffen. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor. Mitte 2025 soll es so weit sein. ZDG-Präsident Ripke erteilt einem nationalen Alleingang eine Absage.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hält an seinem Vorhaben fest, Mindestanforderungen für die Haltung von Mastputen und anderem Geflügel zu erlassen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag verweist die Bundesregierung auf einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, den das Agrarressort erarbeitet habe.
Neben Puten geht es um Anforderungen an die Haltung von Junghennen, Elterntieren von Mast- und Legehühnern sowie männlichen Tieren aus Legelinien. Ziel ist es nach Regierungsangaben, zeitnah das formale Rechtssetzungsverfahren dazu einzuleiten. Die Verkündung wird für Mitte 2025 angestrebt.… .