Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Blauzungenkrankheit: Ruf nach Entschädigung

Veröffentlicht am: 04.09.2024 14:58:07
Kategorie : Rinder

04.09.2024 - Die Freien Bauern Deutschland haben Leistungen der Tierseuchenkasse für von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe gefordert. Die Bundesländer sollten zügig die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, erklärte die Organisation am Donnerstag (29.8.). Denn das sich rasant ausbreitende Seuchengeschehen führe zu den umfangreichsten Tierverlusten und Ertragsdepressionen in der deutschen Nutztierhaltung seit Jahrzehnten.

"Genau für solche Ereignisse haben wir die Solidargemeinschaft der Tierseuchenkasse, die ihren massiv geschädigten Pflichtmitgliedern jetzt unter die Arme greifen muss", betonten die Freien Bauern Deutschland. Zumindest die wegen der Blauzungenkrankheit verendeten oder eingeschläferten Tiere müssten entschädigt werden. Damit könnten zwar nicht der Rückgang der Milchleistung und der enorme Arbeitsdruck aufgefangen werden, der auf den betroffenen Betrieben laste. Aber das wäre eine unbürokratische, schnell umsetzbare Hilfe.

Laut Erläuterungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind im Fall der Blauzungenkrankheit die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse nicht gegeben. Grund sei, dass die Seuche nicht durch eine Tötungsanordnung bekämpft werden könne. Für Impfungen gegen den Serotyp 3 gibt es eine Beihilfe.

Lesen Sie hier den gesamten Bericht

Teilen diesen Inhalt