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Blauzungenkrankheit: Ruf nach Entschädigung
Veröffentlicht am:
04.09.2024 14:58:07
Kategorie :
Rinder
04.09.2024 - Die Freien Bauern Deutschland haben Leistungen der Tierseuchenkasse für von Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe gefordert. Die Bundesländer sollten zügig die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, erklärte die Organisation am Donnerstag (29.8.). Denn das sich rasant ausbreitende Seuchengeschehen führe zu den umfangreichsten Tierverlusten und Ertragsdepressionen in der deutschen Nutztierhaltung seit Jahrzehnten.
"Genau für solche Ereignisse haben wir die Solidargemeinschaft der Tierseuchenkasse, die ihren massiv geschädigten Pflichtmitgliedern jetzt unter die Arme greifen muss", betonten die Freien Bauern Deutschland. Zumindest die wegen der Blauzungenkrankheit verendeten oder eingeschläferten Tiere müssten entschädigt werden. Damit könnten zwar nicht der Rückgang der Milchleistung und der enorme Arbeitsdruck aufgefangen werden, der auf den betroffenen Betrieben laste. Aber das wäre eine unbürokratische, schnell umsetzbare Hilfe.
Laut Erläuterungen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind im Fall der Blauzungenkrankheit die Voraussetzungen für eine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse nicht gegeben. Grund sei, dass die Seuche nicht durch eine Tötungsanordnung bekämpft werden könne. Für Impfungen gegen den Serotyp 3 gibt es eine Beihilfe.