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Biomassepaket verabschiedet
Veröffentlicht am:
02.02.2025 16:53:09
Kategorie :
Allgemein
02.02.2025 - Der Bundestag hat das sogenannte Biomassepaket beschlossen. Durch das von SPD, Grünen und Union am Freitag (31.1.) eingebrachten Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird unter anderem das Ausschreibevolumen für die Jahre 2025 und 2026 deutlich erhöht.
Ziel ist es, Biogasanlagen, die ansonsten aus der Förderung fallen würden, eine Anschlussperspektive zu bieten. Zudem wird der Anreiz verstärkt, die Anlagen flexibel zu betreiben – das heißt, gezielt in Zeiten mit wenig Wind und Sonne Strom zu erzeugen.
Konkret wird das Ausschreibevolumen in diesem Jahr auf 1.300 Megawatt und 2026 auf 1.126 Megawatt steigen. Zuzüglich sollen nicht genutzte Volumen aus der Biomethan-Ausschreibung des Vorjahrs in das Segment für Biogas übertragen werden. Auch in den darauffolgenden Jahren ist ein moderater Anstieg der Ausschreibemengen vorgesehen. Anlagen, die an eine Wärmeversorgung angeschlossen sind, sollen bevorzugt gefördert werden. Die Anschlussförderung für die Anlagen wird von bisher zehn auf zwölf Jahre verlängert. Endgültig aufgehoben wird durch das Gesetz die sogenannte Südquote.
Verschärft wird die Regelung zum „Maisdeckel“. Die Substratobergrenze für Mais wird demnach in diesem Jahr nur noch 30 Masseprozent, ab 2026 dann 25 Masseprozent betragen. Dies entspricht einer Absenkung von jeweils 5 Prozentpunkten. Laut Gesetzentwurf sollen dadurch für die Verstromung weniger Anbaubiomasse und dafür mehr Gülle-, Abfall- und Reststoffe eingesetzt werden.
EEG-Förderkosten steigen
Um Biogasanlagen zu flexibilisieren, wird künftig ein neues Fördermodell angewandt. Statt wie bislang die Vergütung an die Bemessungsleistung der Anlagen zu knüpfen, wird die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt. Der Flexibilitätszuschlag wird zudem von bislang 65 Euro je Kilowattstunde auf 100 Euro angehoben. Bei niedrigen Strompreisen entfällt die Förderung.
Vorgesehen ist zudem, dass Betreiber nach Erhalt des Zuschlages ihre Anlagen dreifach überbauen müssen. Im ursprünglichen Kabinettsentwurf war noch von einer vierfachen Überbauung die Rede. Für kleine Anlagen mit unter 350 Kilowatt Leistung gilt dagegen weiterhin die doppelte Überbauung. Auch haben Anlagenbetreiber nun dreieinhalb Jahre Zeit, anstatt wie zunächst vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgesehen zwei Jahre, um die für die Flexibilisierung notwendigen Anpassungen an ihren Anlagen vorzunehmen.
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, führen die Änderungen zu höheren Kosten für die EEG-Förderung im Vergleich zum Status quo. Zwar ermöglichen die Maßnahmen zur Flexibilisierung Einsparungen, doch die erhöhten Ausschreibemengen lassen die Förderkosten insgesamt steigen. Die Gesamtkosten des Pakets belaufen sich bis zum Förderende auf 11,47 Milliarden Euro – ein Anstieg von 1,52 Milliarden Euro gegenüber den aktuellen Regelungen im EEG.
Bauernverband kritisiert Maisdeckel
Nachbesserungsbedarf hat bereits der Deutsche Bauernverband (DBV) angemeldet. „Die Zusammenarbeit der Fraktionen hat zwar zu einigen Verbesserungen am ursprünglichen BMWK-Entwurf geführt, allerdings konnten in der knappen Beratungszeit zentrale Schwachstellen nicht behoben werden“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Hauptkritikpunkt des Verbandes ist, dass der Maisdeckel abgesenkt wird. Diese „ideologisch motivierte Entscheidung“ schwäche einen wichtigen Baustein der Energiewende, so Krüsken. Denn ohne ausreichend energiereiche Substratmengen können Biogasanlagen laut Krüsken das Stromnetz nicht stabilisieren. Vor allem in den Wintermonaten sei dies allerdings erforderlich. Eine künftige Bundesregierung müsse dies zeitnah korrigieren.
Für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) greift die EEG-Novelle zu kurz. Die Änderungen seien zwar zu begrüßen. Langfristig müssen die Ausschreibevolumina allerdings noch weiter erhöht werden.