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Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

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Biomassepaket durch Bundeskabinett beschlossen

Veröffentlicht am: 15.12.2024 16:31:47
Kategorie : Allgemein

15.12.2024  - Das Bundeskabinett hat ein sogenanntes Biomassepaket beschlossen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag am Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sieht neue Regelungen für Biogasanlagen vor.

Angereizt werden solle vor allem deren netzdienliche Flexibilisierung, teilte das BMWK nach der Kabinettssitzung am Mittwoch (11.12.) mit.

Vorgesehen ist unter anderem, die Förderbedingungen zu verschärfen und dafür den Flexibilisierungszuschlag zu erhöhen. Auch die Ausschreibungsvolumen sollen moderat angehoben und die Südquote dauerhaft gestrichen werden. Gegenüber dem Status quo sollen durch die neuen Regeln auch Kosten eingespart und das EEG-Konto entlastet werden. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zufolge bietet das erhöhte Ausschreibevolumen mehr Planungssicherheit für Bestandsanlagenbetreiber.

Das sogenannte Biomassepaket war im Sommer von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt worden. Der in der letzten Woche vorgelegte Entwurf war allerdings von Branchenvertretern einhellig abgelehnt worden. Unwahrscheinlich erscheint es, dass der Gesetzentwurf im Bundestag auf Zustimmung trifft: Die verbleibenden Regierungsfraktionen haben dort bekanntlich keine Mehrheit mehr.

Skeptisch über das Biomassepaket äußerte sich der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Artur Auernhammer. Gegenüber AGRA Europe bezeichnete er das Gesetzespaket als „Schnellschuss“, der der Branche am Ende „eher Schaden als nutzen würde“. Auernhammer plädiert stattdessen dafür, als „Übergangslösung“ das Ausschreibungsvolumen für das kommende Jahr deutlich zu erhöhen. Eine neue Bundesregierung könne dann in einem nächsten Schritt weitere Maßnahmen beschließen.

Ebenso ablehnend reagierten erwartungsgemäß die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Branchenverbände. Vor allem das Ausschreibevolumen und der Flexibilisierungszuschlag seien nicht ausreichend erhöht worden. „Deutlich verschärfte Anforderungen an den Anlagenbetrieb ohne Übergangszeiträume bei nahezu gleichbleibendem finanzieller Absicherung muss zwangsweise zu Anlagenstilllegungen führen“, sagte HBB-Leiterin Sandra Rostek. Sie forderte, dass der Gesetzentwurf im Parlament und Bundesrat abgelehnt wird.

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