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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Besitzer haftet für Tierarztkosten, wenn ein 3. die Katze zum Tierarzt bringt

Veröffentlicht am: 25.11.2024 20:32:35
Kategorie : Allgemein

25.11.2024 - Tierbehandlung stand im Interesse der Tierhalterin

Das Amtsgericht München entschied, dass die Halterin des Katers Rocky die Kosten der tierärztlichen Notfallbehandlung in Höhe von 565,31 € übernehmen muss (Urteil vom 23.02.2023, Az. 121 C 10008/22).

Begründung des Gerichts:

1. Verpflichtung des Tierhalters gemäß § 833 BGB:

Der Tierhalter haftet grundsätzlich für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, und ist für die notwendigen Kosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Versorgung des Tieres entstehen. Dies umfasst auch Notfallbehandlungen.

2. Notwendigkeit der Behandlung:

3. Keine Mitwirkungspflicht Dritter bei Kostentragung:

4. Kein Anspruch auf Wahl des Tierarztes:

Der Wunsch der Halterin, Rocky zu einem „üblichen Tierarzt“ zu bringen, ist in einer akuten Notsituation nicht maßgeblich.

Das Gericht hob hervor, dass das Handeln der Finderin und der Tierrettung Rocky das Leben gerettet habe und die Halterin letztlich in der Verantwortung steht, die entstandenen Kosten zu tragen…. .

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