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Beiträge für die Tierseuchenkasse steigen
Veröffentlicht am:
09.01.2025 09:23:14
Kategorie :
Allgemein
09.01.2025 - Die Kosten für die Tierseuchenbekämpfung sind im letzten Jahr angestiegen. In der Folge steigen in 2025 auch die jährlichen Beiträge, die Tierhalterinnen und Tierhalter an die Tierseuchenkasse zahlen müssen.
Bis zum 17. Januar müssen auch in diesem Jahr wieder die Meldungen über die Art und Anzahl gehaltener Tiere bei der Tierseuchenkasse erfolgen. Ende Februar werden darauf basierend die Beitragsbescheide verschickt. Der Beitrag ist bis zum 15. März zu zahlen. Für Tierhalter, die nachweisen können, dass sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, den Beitrag in einer Summe zu leisten, kann auf Antrag eine Stundung gewährt werden.
Aus diesen Beiträgen und zum Teil aus Mitteln der Länder Bremen und Niedersachsen finanziert die Niedersächsische Tierseuchenkasse die Kosten für die Tötung und Beseitigung von Tieren, die auf amtliche Anordnung getötet wurden, den gemeinen Wert dieser Tiere und die Reinigung und Desinfektion betroffener Bestände. Ebenfalls übernommen werden Kosten, die im Rahmen von Untersuchungs-, Beratungs- und Impfprogrammen auftreten, sowie ein Großteil der Kosten für Ohrmarken und die Tierkörperbeseitigung. Auch die gestiegenen Kosten für Tierkörperbeseitigung machen sich bemerkbar… .
Lesen Sie hier den gesamten Beitrag
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Kosten für die Tierseuchenbekämpfung steigen – daher leider auch die Tierseuchenkassenbeiträge
09.01.2025 - Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt sowohl die Kosten für die Tötung und Beseitigung von Tieren, die auf amtliche Anordnung getötet wurden, den gemeinen Wert dieser Tiere und die Reinigung und Desinfektion betroffener Bestände als auch Kosten, die im Rahmen von Untersuchungs-, Beratungs- und Impfprogrammen auftreten, sowie einen Großteil der Kosten für Ohrmarken und die Tierkörperbeseitigung.
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung in den letzten zwei Jahren sind auch die Kosten, die die Tierseuchenkasse in den vorgenannten Bereichen zu tragen hat, erheblich gestiegen. Insbesondere gilt dies für die Tierkörperbeseitigung. Im Vergleich zu 2022 haben sich die Ausgaben hier von 16,5 Mio. € auf 21,2 Mio. € im Jahr 2024 gesteigert. Auch für die Ohrmarken, die Diagnostika und Probenentnahmen durch Tierärzte und Milchleistungsprüfer gab es Kostenerhöhungen. Dies führt in der Summe dazu, dass fast bei allen Tierarten und bei den Hobbyhaltungen die Beiträge erhöht werden müssen. Besonders deutlich ist die Erhöhung bei den Schaf-und Ziegenhaltungen, da die Kosten für die Impfungen und Härte Beihilfen für Tierverlust über drei Jahre refinanziert werden müssen.
Erfreulich ist, dass die Mittel des Landes für die prophylaktischen Maßnahmen wie Untersuchungen, Probenahmen, Impfungen und Beratungen konstant bei 6,25 Mio. € liegen. Dies ist deswegen umso erfreulicher, als dass es für das Jahr 2024 eine Erhöhung um 2 Mio. € gegeben hat. Außerdem sind die Zinseinnahmen der erforderlichen Rücklagen zur Finanzierung eines mittleren Seuchenausbruchs relativ stabil, so dass hier etwa 5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Diese beiden Faktoren führen zu einer positiven Dämpfung des Beitragsanstiegs.
Für die einzelnen Tierarten stellen sich die Beitragssätze in 2025 wie folgt dar:
Rinder: Der Beitrag pro Rind steigt in 2025 von 6,00 € auf 7,60 €. Davon werden 2,31 € für die Tierkörperbeseitigung und 2,39 € für Probenentnahmen, Untersuchungen und Beratungen verwendet. Für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sind 0,50 € eingeplant. Die Kosten für die Ohrmarken und Eintragungen in HiTier betragen 0,63 € pro Tier. Die restlichen 1,75 € sind für die Impfstoffbank Maul- und Klauenseuche, für Beihilfen für Tierverluste, für die Verwaltung und für das Vorhalten von Kapazitäten für die Tötung von Tieren im Tierseuchenfall vorgesehen. Der Mindestbeitrag steigt ebenfalls und zwar von 12,50 € pro Hobbyhaltung auf 15,00 €.
Schweine: Da die Kosten der Tierseuchenkasse bei den Schweinen zu 80 % aus der Tierkörperbeseitigung resultieren, ist die prozentuale Steigerung des Beitrags von 2024 auf 2025 mit 0,25 € auf 0,85 € besonders deutlich. Allein auf die Tierkörperbeseitigung entfallen davon 0,687 €. Die restlichen 0,163 € verteilen sich auf die Kosten für die Ohrmarken, Eintragungen in HiTier, Kapazitäten für die Tötung von Tieren im Seuchenfall, Verwaltung, Probenahmen, Untersuchungen und Beratungen sowie die Impfstoffbank. Der Mindestbeitrag steigt von 12,50 € pro Hobbyhaltung auf 15,00 €.
Schafe und Ziegen: Der große Seuchenzug der Blauzungenkrankheit in 2024 sowie die Entscheidung zur Übernahme eines Teils der Impfkosten gegen diese Seuche haben den Beitrag der Schafe und Ziegen in 2025 maßgeblich beeinflusst. Pro Tier sind für die Refinanzierung dieser Kosten über einen Zeitraum von drei Jahren sowie die Kostentragung für die Impfung im aktuellen Jahr 2,36 € einzuplanen. Die Kosten für die Tierkennzeichnung schlagen mit 0,70 € zu Buche, für die Tierkörperbeseitigung sind 0,71 € pro Tier erforderlich. Weitere 0,41 € pro Tier entfallen auf Probenentnahmen, Untersuchungen, die Tierseuchenkassen-Verwaltung und das Vorhalten von Tötungskapazitäten. In der Summe ergibt sich daraus ein Beitrag von 3,75 € pro Tier. Dies ist eine Steigerung von 2,75 € pro Tier im Vergleich zum Vorjahr, wovon allein durch die Blauzungenkrankheit 2,36 € verursacht sind. Der Mindestbeitrag steigt von 15,00 € pro Hobbyhaltung auf 20,00 €.
Pferde: Die einzigen Ausgabepositionen bei den Pferden sind die Tierkörperbeseitigung und die Erhebung der Daten und Berechnung der Kosten in der Tierseuchenkasse. Von den dafür anfallenden rund 1 Mio. € entfallen 800.000 € auf die Abholung und die Beseitigung toter Pferde. Daraus ergibt sich ein Beitrag von 1,50 € pro Pferd in 2025. Der Mindestbeitrag steigt von 15,00 € pro Hobbyhaltung auf 20,00 €.
Geflügel: Die Beiträge beim Geflügel waren in den letzten Jahren insbesondere durch die Kosten für die Geflügelpestbekämpfung geprägt. Auch wenn es einen deutlichen Rückgang der Ausbrüche im Jahr 2024 gab, sind rund 6 Mio. € für die Tötung, Beseitigung und Entschädigung der verschiedenen Geflügelarten geleistet worden. Weitere Kosten, die die Kalkulation der 10 verschiedenen Geflügelbeitragsklassen beeinflussen, sind die Tierkörperbeseitigung, die Kosten für Untersuchungen und Biosicherheitsberatungen und für die Verwaltung. Auch wenn es hier z.T. erhebliche Kostensteigerungen gab, kann der Beitrag für die meisten Geflügelarten deutlich reduziert werden, da der größte Teil der Geflügelpestkosten der Vorjahre schon refinanziert ist. Die Beitragssätze für die verschiedenen Geflügelarten sind der Tabelle unten zu entnehmen. Der Mindestbeitrag bleibt bei 12,50 € pro Hobbyhaltung…. .