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Bedauernde Worte der TÄ als Schuldeingeständnis?
Veröffentlicht am:
28.02.2025 10:06:51
Kategorie :
Allgemein
28.02.2025 - Eine Tierärztin drückt per Sprachnachricht ihr Bedauern aus nach einen Hunde-OP aus. Daraufhin klagt die Hundebesitzerin, denn dies sei ein Schuldeingeständnis.
Bedauert eine Tierärztin in einer Sprachnachricht den letalen Ausgang einer Operation, ist darin kein Schuldanerkenntnis im rechtlichen Sinne zu sehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht (OLG) Dresden, das in seinem Hinweisbeschluss vom 06. Januar 2025 (4 U 1192/24) der klagenden Hundebesitzerin empfahl, die Berufung zurückzunehmen…. .