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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

BBV: Tierschutzgesetz so nicht!

Veröffentlicht am: 22.05.2024 09:10:08
Kategorie : Allgemein Rss feed , Wichtige News Rss feed

21.05.2024 - Für Tierschutz mit Sinn und Verstand – kein Strukturwandel mit der Brechstange!

Wir Landwirte stehen zur Weiterentwicklung der Tierhaltung. In diesem Sinne unterstützen wir Bemühungen, den Tierschutz in Deutschland zu verbessern und das Wohlergehen der Nutztiere zu fördern. Dafür braucht es aber praktikable Lösungen. Dem Tierschutz ist mit nationalen Alleingängen nicht gedient.

Die weitreichenden gesetzlichen Veränderungen, wie sie die Bundesregierung jetzt zur Änderung des Tierschutzgesetz vorgesehen hat, lehnen wir ab!

Denn es fehlen:

- Praxistaugliche Lösungen

- Ein angemessener zeitlicher Rahmen für eine Umstellung

 -Eine Perspektive für die Weiterentwicklung der betroffenen Betriebe

- Die Berücksichtigung der Wettbewerbsungleichheit in Europa

Was wären die Folgen?

Allein in Süddeutschland sind mehr als 17.000 Milchviehbetriebe vom Verbot der Anbindehaltung betroffen und müssten die Milchviehhaltung aufgeben, obwohl ein großer Teil bereits auf dem Weg zur Kombinationshaltung ist. Neu- oder Umbauten sind meist nicht möglich.

Der Mangel an verfügbaren Tierärzten in strukturschwachen Regionen führt dazu, dass die notwendigen kurativen Eingriffe bei Kälbern zur Enthornung nicht zum bestmöglichen Zeitpunkt durchgeführt werden könnten. Das etablierte schonende Verfahren zum Veröden der Hornanlage mittels Schmerzmittelgabe und Sedierung, könnte vom Tierhalter nicht mehr ausgeübt werden.

Da Schwanzbeißen noch immer ein ungelöstes Problem in den allermeisten Schweinehaltungen Europas darstellt, kann auf das Kupieren noch nicht vollständig verzichtet werden. Die neuen Bestimmungen führen nicht nur zu einem unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand für die rund 16.000 Schweinehalter in Deutschland, sondern konterkarieren auch das Tierwohl, weil die Probleme damit nicht gelöst werden können.

Die vorgeschlagenen Regelungen zur Qualzucht sind unpräzise und bieten keine Rechtssicherheit. Viele Nutztierrassen, die keine Probleme mit Tiergesundheit und Tierwohl haben, würden darunter fallen.

Die geplanten Änderungen werden nicht zu besserem Tierschutz führen, sondern lediglich dazu, dass mehr Tiere im Ausland unter weniger strengen Regeln gehalten werden!

Wir fordern daher einen gangbaren und nachhaltigen Weg der Weiterentwicklung für unsere Tierhalter, Trittstufen statt Stolpersteine und Perspektiven statt Verbote! Das bedeutet konkret:

Anstelle eines pauschalen Verbotes der Anbindehaltung von Milchkühen und Rindern eine dauerhafte Zulassung und Fortführung der bereits eingeführten und etablierten Kombinationshaltung. Gleichzeitig müssen den Betrieben Wege und Perspektiven für Umbau und Weiterentwicklung geschaffen werden.

Das Veröden der Hornanlagen von Kälbern nur nach Schmerzminderung und Sedierung zulassen. Alternativ sollte die vollständige lokale Betäubung durch den Tierhalter möglich sein.

Überarbeitung der Bestimmungen zur Haltung von Schweinen mit langem Ringelschwanz ohne sinnlose Bürokratie und entsprechend dem bestehenden Aktionsplan der Bundesländer.

Hier können Sie den Beitrag lesen und sich in die „Protestliste“ (falls Sie dies unterstützen wollen) eintragen

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