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BayWa: Konzern zwingt Finanzgläubiger zu Sanierungszustimmung
Veröffentlicht am:
03.02.2025 21:40:54
Kategorie :
Allgemein
03.02.2025 - BayWa AG hat ein Restrukturierungsverfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz (StaRUG) eingeleitet, um ein umfangreiches Sanierungskonzept umzusetzen. Dieses Verfahren, bekannt als „StaRUG light“, sieht vor, dass Finanzgläubiger ihre Kredite bis zum Jahr 2027 verlängern, ohne dass ein Forderungsverzicht durch die kreditgebenden Banken erforderlich wird. Der Schritt wurde am Freitag, den 31. Januar, beim Amtsgericht München beantragt und betrifft ausschließlich die BayWa AG, nicht ihre Tochterunternehmen.
Das Handelsunternehmen betont, dass durch das StaRUG-Verfahren die Aktien weiterhin handelbar bleiben und keine Enteignung der Aktionäre droht. Um die Eigenkapitalbasis zu stärken, plant BayWa zudem eine Kapitalerhöhung in Höhe von rund 150 Millionen Euro, über die in der kommenden Hauptversammlung abgestimmt wird.
Das Sanierungskonzept hat bereits die Zustimmung von über 95% der Finanzgläubiger gefunden. Eine Minderheit hat jedoch noch nicht zugestimmt, weshalb das StaRUG-Verfahren nun sicherstellen soll, dass alle Kreditgeber gleich behandelt werden und eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite ausgeschlossen ist. Laut BayWa betrifft das Kreditvolumen, das zur Debatte steht, 130 Millionen Euro an kurzfristigen Krediten eines Gläubigers.
Michael Baur, Sanierungsmanager und Vorstandsmitglied der BayWa AG, beschreibt das Vorgehen als mikrochirurgischen Eingriff, der keine Forderungsverzichte erfordert und die Bezugsrechte der Aktionäre wahrt. Das Unternehmen strebt an, das Verfahren innerhalb von zwei bis drei Monaten abzuschließen. Die Finanzierung des Verfahrens ist gesichert, allerdings werden Gerichts- und Anwaltskosten anfallen.
Es wird erwartet, dass die Durchführung des StaRUG-Verfahrens die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 verzögert, was wiederum Auswirkungen auf die ordentliche Hauptversammlung haben könnte, in der auch über die geplante Kapitalerhöhung entschieden wird.