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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bayern plant Ausnahmeregelung bei ASP-Schweinefleisch

Veröffentlicht am: 06.12.2024 16:47:54
Kategorie : News , Schweine

06.12.2024 - Bayern nimmt Anpassungen vor, um regionalen Metzgern die Verarbeitung und Vermarktung von Schweinefleisch aus Gebieten, die wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) als Restriktionszonen ausgewiesen sind, zu ermöglichen. Aufgrund strenger EU-Vorschriften dürfen Schweine aus diesen Zonen bisher nur in speziell genehmigten Betrieben geschlachtet werden. Diese Regelung hat dazu geführt, dass nur wenige Schlachtbetriebe eine solche Genehmigung beantragt haben, vor allem wegen des hohen Aufwands und der begrenzten Vermarktungsmöglichkeiten des Fleisches. Dies hat wiederum lange Transportwege für die Tiere und hohe Kosten verursacht, ohne dass die Schweinehalter einen Erlös erzielen konnten.

Der bayerische Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber hat nun in einer Pressemitteilung angekündigt, das bayerische Metzgerhandwerk auf den Umgang mit einem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorzubereiten. Die Landesregierung plant, eine EU-Ausnahmeregelung zu nutzen, die es ermöglicht, auf das komplexe Genehmigungsverfahren für Schlachtbetriebe zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Anzeigepflicht einzuführen. Metzgereien sollen dann lediglich ihren Wunsch zur Verarbeitung von Fleisch aus den betroffenen Zonen anmelden.

Um die Umsetzung zu unterstützen, wird ein Runder Tisch mit Vertretern der Schlachtindustrie anberaumt, um sicherzustellen, dass Schweine aus den Restriktionszonen effektiv und regional verarbeitet werden können. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sollen von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen werden.

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