Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bayern: Landtierarztquote kommt

Veröffentlicht am: 11.12.2024 17:37:56
Kategorie : Allgemein

11.12.2024 - Der Bayerische Landtag hat heute grünes Licht für die Landtierarztquote im Freistaat gegeben. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung im Freistaat: Die Landtierarztquote kommt. Wir brauchen mehr Tierärzte auf dem Land. Wir brauchen Landtierärzte für die Nutztierhaltung in allen bayerischen Regionen. Sie bedeuten mehr Tierschutz in der Fläche und mehr Lebensmittelsicherheit. Mit der Landtierarztquote stärken wir den Verbraucherschutz in Bayern und setzen gleichzeitig ein starkes Signal für künftige Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Nutztierhalter. Die Landtierarztquote ist ein entscheidender Baustein, um eine flächendeckende tierärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen. Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag jetzt den Weg für die Landtierarztquote frei gemacht hat. Tierärztliche Versorgung ist existenziell für die Tiere und für die Menschen. Bayern geht hier als Vorreiter voran.“

Wissenschaftsminister Markus Blume erklärte: „Optimaler Tierschutz, bestmögliche Tiergesundheit und höchste Lebensmittelsicherheit: Eine gute, sichere und flächendeckende tiermedizinische Versorgung gerade bei Nutztieren ist für uns alle wichtig – es geht um mehr als den ‚Hausarzt‘ für den Hamster: Ausreichend viele Tierärzte sind gerade für die Landwirtschaft in Bayern extrem wichtig und ein zentraler Standortfaktor. Deshalb setzen wir uns für mehr Tierärzte in allen Regionen Bayerns ein. Mit der Landtierarztquote schaffen wir einen Weg ins Tiermedizinstudium, der die optimale tierärztliche Versorgung im ganzen Land schon bei der Ausbildung im Blick hat. Das ist ein wertvoller Baustein im Maßnahmenpaket. Die Quote startet zum Wintersemester 2025/2026.“

Das Bewerbungsfenster für einen Studienplatz im Rahmen der Landtierarztquote öffnet sich erstmalig vom 1. bis zum 28. Februar 2025. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Bewerberportal unter www.landtierarztquote.bayern.de. Auf der Internetseite finden Bewerber außerdem alle erforderlichen Informationen und Hintergründe rund um die Landtierarztquote…. .

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Was ist die Landtierarztquote

Mit der Landtierarztquote wird ein Teil der an der LMU München pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiermedizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der nutztiermedizinischen Tätigkeit im ländlichen Raum aufweisen. Dein besonderes Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, nach dem Abschluss des Studiums als Tierärztin oder Tierarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (= Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassene oder angestellte Tierärztin oder Tierarzt tätig zu sein.

Hier die Infos zur Landtierarztquote

Teilen diesen Inhalt