Suchen im Blog

Anmeldungen aus A, CH, ...

Leider bietet unser Shopsystem keine Eingabe einer anderen PLZ oder der UID Nummer an. Wir bitten Sie höflich, Ihre Seminar-Anmeldung per E-Mail zu senden an shop@ava1.de 
Vielen Dank!

 

Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Bayern entlastet Metzger im ASP-Fall

Veröffentlicht am: 12.12.2024 16:09:09
Kategorie : Schweine

12.12.2024 - Bei einem ASP-Ausbruch in Bayern können die lokalen Metzgereien ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten. Dazu hat die bayerische Landesregierung von einer Ausnahmeregelung im EU-Recht Gebrauch gemacht, die bei handwerklich strukturierten Betrieben einen Verzicht auf ein Benennungsverfahren ermöglicht, berichtet AgE.

 Bei einem Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Bayern können die lokalen Metzgereien ohne unnötige Einschränkungen weiterarbeiten. Dafür hat das Verbraucherschutzministerium in München den Weg frei gemacht. Wie es vergangene Woche mitteilte, macht es von einer Ausnahmeregelung im Europäischen Recht Gebrauch, die insbesondere bei handwerklich strukturierten Betrieben einen Verzicht auf ein sogenanntes Benennungsverfahren ermöglicht.

 Vereinfachte Anzeigepflicht vorgesehen

Vorgesehen ist den Ressortangaben zufolge eine vereinfachte Anzeigepflicht. Demnach muss nur der Wunsch, Fleisch von Schweinen aus ASP-Restriktionszonen zu verarbeiten, der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Dazu sollen die Landkreise, kreisfreien Gemeinden und Regierungen entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen. Ziel der Maßnahme sei es, eine Versorgung mit hochwertigen regionalen Fleisch- und Wurstspezialitäten aus Bayern sicherzustellen, erläuterte das Ressort. Ohne die genannte Ausnahmeregelung dürfen Schweine aus ASP-Restriktionszonen nur in Betrieben geschlachtet und verarbeitet werden, die im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens speziell dafür benannt wurden.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag

Teilen diesen Inhalt