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B : Ärztliches Beschäftigungsverbot und Tätigkeitsaktivität in anderen Bereichen
Veröffentlicht am:
18.02.2025 08:34:41
Kategorie :
Allgemein
18.02.2025 - Ärztliches Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft schließt nicht Tätigkeit als Schöffin aus: Keine gesetzwidrige Gerichtsbesetzung
Das ärztliche Beschäftigungsverbot für eine Schwangere gemäß § 16 Abs. 1 MuSchG schließt eine Tätigkeit als Schöffin nicht aus. Nimmt die Schöffin weiter an der Verhandlung teil, so liegt darin keine gesetzeswidrige Gerichtsbesetzung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die als öffentliches Ehrenamt ausgeführte Schöffentätigkeit unterfalle nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes… .