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Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen und Gleichwertigkeitsprüfung in D
Veröffentlicht am:
04.04.2024 08:53:31
Kategorie :
News
Die Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen ist nicht gleichwertig mit der eines deutschen Zahnarztes - Approbationsantrag abgelehnt: Verwaltungsgericht Bremen 15-02-2024
04.04.2024 - Auch das endgültige Nichtbestehen der Kenntnisprüfung durch einen jemenitischen Zahnarzt steht der Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung nicht entgegen - denn das Gesetz sieht die Kenntnisprüfung nur ersatzweise vor, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben ist oder nicht überprüft werden kann. Zwischen der universitären Ausbildung eines deutschen Zahnarztes und der eines jemenitischen Zahnarztes bestehen aber wesentliche Unterschiede (unter anderem in den Fächern Innere Medizin, Kieferorthopädie und Zahnersatzkunde), so dass eine Gleichwertigkeit hier zu verneinen ist (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15. Februar 2024 – 5 K 1159/21)…. .
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Dies Urteil lässt sich sicherlich auch auf die Tiermedizin übertragen, bedarf aber juristisch wohl einer individuellen Betrachtung.