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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen und Gleichwertigkeitsprüfung in D

Veröffentlicht am: 04.04.2024 08:53:31
Kategorie : News

Die Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen ist nicht gleichwertig mit der eines deutschen Zahnarztes - Approbationsantrag abgelehnt: Verwaltungsgericht Bremen 15-02-2024

04.04.2024 - Auch das endgültige Nichtbestehen der Kenntnisprüfung durch einen jemenitischen Zahnarzt steht der Durchführung einer Gleichwertigkeitsprüfung nicht entgegen - denn das Gesetz sieht die Kenntnisprüfung nur ersatzweise vor, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben ist oder nicht überprüft werden kann. Zwischen der universitären Ausbildung eines deutschen Zahnarztes und der eines jemenitischen Zahnarztes bestehen aber wesentliche Unterschiede (unter anderem in den Fächern Innere Medizin, Kieferorthopädie und Zahnersatzkunde), so dass eine Gleichwertigkeit hier zu verneinen ist (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15. Februar 2024 – 5 K 1159/21)…. .

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Dies Urteil lässt sich sicherlich auch auf die Tiermedizin übertragen, bedarf aber juristisch  wohl einer   individuellen Betrachtung.

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