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Auch evtl. "Nullmeldung" in der QS-Datenbank nötig
Veröffentlicht am:
03.01.2025 18:01:33
Kategorie :
Schweine
03.01.2025 - Falls Tierhalter im letzten halben Jahr vom 01. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 im Betriebszweig Ferkelerzeugung, Ferkelaufzucht oder Schweinemast keine Antibiotika verwandt haben, müssen diese die „Nullmeldung“ selbstständig in der VET-PROOF Datenbank vornehmen! Alternativ kann damit auch der Hoftierarzt oder der Bündler beauftragt werden. Falls keine Meldung vorliegt, wird, wird der Betrieb durch QS gesperrt werden.