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ASP: Verhaltensempfehlungen für Jägerinnen und Jäger
Veröffentlicht am:
12.12.2024 16:06:38
Kategorie :
Schweine
12.12.2024 - Der Kreis Coesfeld nimmt die jüngste Mitteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) über einen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz zum Anlass, an die Jägerschaft zu appellieren, die bestehenden Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies ist entscheidend, um eine Ausbreitung der Seuche in bislang ASP-freie Regionen wie Nordrhein-Westfalen zu verhindern.
Am 29. November 2024 wurde ein ASP-positiver Wildschweinkadaver im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz entdeckt. Obwohl bislang keine weiteren Fälle in der Region gefunden wurden, bleibt die Situation angespannt. Jägerinnen und Jäger im Kreis Coesfeld sind daher gefordert, ihrer Verantwortung zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinebestände gerecht zu werden.
Um den Hausschweinebestand vor ASP zu schützen, sollten Personen, die Kontakt mit geschossenem Wild sowie mit Hausschweinen haben, besonders große Vorsicht walten lassen. Es wird darum gebeten, die Karenzzeit von 48 Stunden bis zum Betreten von Schweinebeständen einzuhalten, wenn in Regionen gejagt wurde, in denen bereits Fälle von ASP aufgetreten sind… . Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LANUV.