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ASP in Hessen: Drei Sperrzonen eingerichtet
Veröffentlicht am:
18.02.2025 08:30:56
Kategorie :
Schweine
18.02.2025 - Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Hessen sind in dem betroffenen Gebiet drei Sperrzonen eingerichtet worden. Sie werden immer wieder angepasst.
Sperrzone I ist die sogenannte Pufferzone. Hier wurde noch kein Virus bei Wildschweinen nachgewiesen und es gelten keine verpflichtende Regelungen für die Bevölkerung.
Sperrzone II ist die infizierte Zone. Hier gab es Nachweise des Virus. Die Jagd ist weitestgehend verboten, es gelten Einschränkungen für die Landwirtschaft. Es gibt Leinenpflicht für Hunde, Wege im Wald dürfen nicht verlassen werden.
Sperrzone III ist eine Zone, in der auch in Hausschweinebeständen das Virus nachgewiesen wurde. Passiert dies, muss der gesamte Schweinebestand gekeult werden. Es gelten zusätzliche Einschränkungen für schweinehaltende Betriebe.
Landwirtschaftsministerium, die zuständigen Kreise und Verbände haben in den vergangenen Monaten immer wieder die Einhaltung der Regelungen angemahnt, um eine weitere Ausbreitung des aggressiven Virus zu verhindern.