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ASP: Hessen stärkt Bekämpfungsmaßnahmen
Veröffentlicht am:
23.09.2024 18:44:49
Kategorie :
Schweine
ISN, 23.09.2024 - In der vergangenen Woche hat das Hessische Landwirtschaftsministerium die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekannt gegeben. Die Tierseuche soll insbesondere durch eine verstärkte Entnahme von Wildschweinen unter Einsatz von bestimmten Fallen in der weiteren Ausbreitung gestoppt werden.
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) hat am vergangenen Freitag (20.09.2024) die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekanntgegeben. Bei einem Ortstermin in Mörfelden-Walldorf erklärten Experten die weitere Strategie, mit der die Tierseuche eingedämmt werden soll – mit besonderem Fokus auf das infizierte Gebiet, die sogenannte Sperrzone II. Hier sollen laut Volker Höhler, Leiter der Obersten Jagdbehörde und Leiter der Stabseinheit Schwarzwildmanagement im Hessischen Landwirtschaftsministerium, die Wildschweinbestände verstärkt reduziert werden, um Infektionsketten zu unterbrechen und die um das infizierte Gebiet liegende Pufferzone (Sperrzone I) vor einem möglichen Übertritt infizierter Wildschweine zu schützen.
Seuchenbekämpfung mit Fallen
Dafür werden in Hessen künftig in der Sperrzone II Fallen – sogenannte Saufänge – eingesetzt. Saufänge sind eine bewährte Maßnahme der Seuchenbekämpfung, die bereits im europäischen Ausland sowie in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur ASP-Bekämpfung zum Einsatz kommen. Ausschließlich der Saufang ermöglicht es, ganze Rotten auf einmal zu entnehmen, ohne die Tiere zu beunruhigen und eine Versprengung der Seuche in bisher noch nicht infizierte Gebiete zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, auf einen tierschutzgerechten Einsatz zu achten und die Fallen kontinuierlich zu überwachen.
Der Einsatz der Saufänge wird zentral im Hessischen Landwirtschaftsministerium durch die Stabseinheit Schwarzwildmanagement geplant und gesteuert in Abstimmung mit den zuständigen Veterinärämtern vor Ort sowie mit den betroffenen Forstämtern und Jagdausübungsberechtigten in privaten Jagdbezirken. Die Entnahme der Wildschweine erfolgt durch geschulte Schützenteams. Die Bergung der Wildschweinkadaver wird durch geschulte Beauftragte der Veterinärämter der Kreise durchgeführt.