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ASP: Allgemeinverfügung erlassen
Veröffentlicht am:
24.06.2024 10:26:37
Kategorie :
Schweine
24.06.2024 - Nachdem weitere Nachweise der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, zuletzt auch bei einer bei Groß Gerau in Hessen erlegten Bache erbracht wurden, hat der Freistaat Bayern laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung seine Maßnahmen zur Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter ausgeweitet. Der Landkreis Miltenberg hat aktuell eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die einer Verschleppung der ASP aus Hessen vorbeugen und helfen soll, das Monitoring zu intensivieren.
Jedes gesund erlegte Wildschwein muss in die eigene Wildkammer oder eine andere geeignete Räumlichkeit im Landkreis gebracht werden. Das Wildbret darf erst nach Vorlage des negativen Untersuchungsbefundes in Verkehr gebracht werden. Der Aufbruch jedes gesund erlegten Wildschweines ist unschädlich zu beseitigen. Dies kann über die seit 2017 im Landkreis eingerichteten Konfiskat-Sammelstellen erfolgen. Auch die Schweinehalter wurden vom Landratsamt Miltenberg über die mögliche Gefahr der ASP informiert.
Die Allgemeinverfügung ist in einer Kurzfassung am Landratsamt ausgehängt, auf der Homepage unter www.landratsamt-miltenberg.de ist die komplette zwölfseitige Fassung zu lesen.
Auch die Bayerische Staatsregierung hat eine Pressemitteilung herausgegeben, wonach die Behörden die Situation genau beobachten und im engen Austausch mit den anderen Bundesländern stehen... ..