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Arzt darf Attest grundsätzlich nur nach körperlicher Untersuchung des Patienten
Veröffentlicht am:
30.04.2024 18:24:54
Kategorie :
News
30.04.2024 - Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse) macht sich ein Arzt, der ein Attest bzw. ärztliches Zeugnis erstellt, ohne den betreffenden Patienten untersucht zu haben, es sei denn, aus dem Attest ergibt sich, dass eine eigene körperliche Untersuchung unterblieben ist (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 9. April 2024 – 2 ORs 29/24). Die Entscheidung verdeutlicht noch einmal die Grundregeln, die der Arzt bei der Erstellung von Attesten zu beachten hat.
Der Fall: Die zuständige Behörde verdonnerte eine impfskeptische Mutter zur Zahlung eines Bußgeldes, weil diese ihre kleine Tochter nicht gegen Masern impfen lassen wollte. Ein Arzt aus Salzburg in Österreich bot zu dieser Zeit im Internet eine Art Attest an für ein Entgelt von 20 Euro. Die Mutter erstellte auf der Internetseite des Arztes ein solches Formular und druckte dieses aus… .