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Arbeitsverträge per E-Mail abschließen
Veröffentlicht am:
11.12.2024 10:31:56
Kategorie :
Allgemein
Ab 2025 fällt bei Neueinstellungen weniger Bürokratie an
11.12.2024 - Tschüss, handschriftliche Signatur: Ab 2025 genügt im Arbeitsrecht an einigen Stellen „Textform“ statt „Schriftform“. Wie dieses bürokratisch anmutende Detail die Bürokratie bei Arbeitsverträgen reduzieren soll, erklärt ein Rechtsanwalt im Interview.
Was bedeutet es für Arbeitgeber, dass für Arbeitsverträge künftig „Textform“ genügt?
Dr. Justin Doppmeier: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 die Textform statt der Schriftform für bestimmte arbeitsrechtliche Mitteilungen und Dokumentationen ausreicht. Das bedeutet, dass diese Mitteilungen nicht mehr handschriftlich unterschrieben und auf Papier vorliegen müssen. Stattdessen genügt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, wie eine E-Mail oder ein elektronisches Dokument.… .