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Approbation für ausländische Ärzte: Gleichwertigkeitsprüfung
Veröffentlicht am:
07.03.2024 08:36:46
Kategorie :
Allgemein
, News
Approbation für ausländische Ärzte: Gleichwertigkeitsprüfung geht (nicht bestandener) Kenntnisprüfung vor: OVG Sachsen 29-08-2023
07.03.2024 - Ein ausländischer Arzt, der eine deutsche Approbation beantragt, hat Anspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung. Die Gleichwertigkeitsprüfung geht der Kenntnisprüfung vor. Auch wenn der ausländische Arzt bereits mehrfach durch die Kenntnisprüfung gefallen ist, kann er eine Gleichwertigkeitsprüfung verlangen. Der Arzt kann auch nicht wirksam auf das Recht zur Gleichwertigkeitsprüfung verzichten (Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen, Urteil vom 29.8.2023 - 2 A 370/22). Die Entscheidung stärkt die Rechte ausländischer Ärzte und macht den Gesundheitsämtern, die ausländischen Ärzte vermehrt die Gleichwertigkeitsprüfung zu verwehren suchen, einen Strich durch die Rechnung… .