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Anzeige der Haltung von Schweinen beim Veterinärdienst
Veröffentlicht am:
29.06.2024 09:54:32
Kategorie :
Schweine
29.06.2024 - Südlich von Rüsselsheim, im Landkreis Groß-Gerau, ca. 45 km von Mannheim entfernt, wurde der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt.
Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus in der Regel tödlich, für andere Tierarten und den Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen von infizierten Tieren sowie auf indirektem Übertragungsweg (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).
Um Vorkehrungsmaßnahmen gegen eine Einschleppung in Hausschweinehaltungen zu treffen, ist es sehr wichtig, dass alle Schweinehalter – auch die Halter von Minipigs und Wildschweinen – ihre Haltung beim Veterinärdienst anzeigen, sofern noch nicht geschehen. Dies ist zum einen Vorschrift nach der Viehverkehrsverordnung, zum anderen wichtig, damit der Veterinärdienst im Falle eines akuten Seuchengeschehens persönlich und unmittelbar mit den Schweinehaltern in Kontakt treten kann. Der dazu auszufüllende Tierhalterantrag kann hier heruntergeladen werden.