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Antrag im Bundestag: Union will Umsetzung von Borchert
Veröffentlicht am:
13.01.2025 09:29:13
Kategorie :
News
13.01.2025 – Die Union spricht sich dafür aus, die „tragfähigen und gesellschaftlich anerkannten“ Empfehlungen der Borchert-Kommission zur Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland umzusetzen.
Die Mittel für Investitionen und laufende Kosten auf Grundlage langfristiger staatlicher Verträge müssen „dauerhaft bereitgestellt“ werden, heißt es in einem Antrag, den die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Mittwoch (8.1.) ins Parlament eingebracht hat. Darin wird außerdem Vertrauensschutz für neue oder umgebaute Ställe durch 20 Jahre Genehmigungsgültigkeit gefordert.
In ihrem Antrag bekennt sich die CDU/CSU ausdrücklich zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL). Sie seien als „Richtschnur einer auf einen gesellschaftlichen Konsens angelegten Politik“ zu ergreifen. Aus den Empfehlungen müssten „konkrete politische Handlungen“ abgeleitet werden.
Agrardiesel im Sofortprogramm
Wiedereinführen will die CDU/CSU ihrem Antrag auf die Agrardieselrückvergütung in der Land- und Forstwirtschaft „in ihrem bisherigen Umfang“. Dem Vernehmen nach soll die Agrardiesel-Förderung auch Eingang in das Sofortprogramm für eine gewerkschaftlich geführte Bundesregierung finden, dass die CDU auf ihrem Parteitag am 3. Februar in Berlin beschließen wird.
Nicht explizit genannt wird die Landwirtschaft offenbar in dem CDU-Wirtschaftsprogramm, das der Parteivorstand am Wochenende (11.1.) unter dem Titel „Agenda 2023“ in Hamburg beschließen wird. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, nahm dies als Anlass zur Kritik: „Ohne Subventionen nach Gutsherrenart fehlt der CDU/CSU jede Idee für die Zukunft unserer Landwirtschaft.“
Verzicht auf „Kalender-Landwirtschaft“
In ihrem Antrag bezeichnet die Union Entbürokratisierung als „wichtige Leitplanke einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik“. Genannt werden unter anderem die Abschaffung unpraktikabler und teils doppelter Dokumentationspflichten wie bei der Stoffstrombilanz sowie der Verzicht auf die „Kalender-Landwirtschaft“ in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Ziel muss es sein, künftig keine festen Daten für Aussaat, Ernte und Bodenbearbeitung mehr vorzuschreiben. Festhalten wird die Union an einer starken Einkommensgrundstützung in der GAP. Von nationalen Alleingängen wie etwa bei der Haltungskennzeichnung, im Bereich der Geflügelhaltung oder bei der Forstwirtschaft wird man Abstand nehmen.
Im Handel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wollen CDU und CSU eine Produktkennzeichnung für neue genomische Techniken (NGT) entwickeln. Generell wird sich in Brüssel für eine Reform des EU-Gentechnikrechts einsetzen, „so dass NGT außerhalb der GVO-Regulierung geregelt wird, wenn die Merkmale auch mit konventionellen Methoden erreicht werden können.“
Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wird innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens so angepasst, dass innovative Produkte den landwirtschaftlichen Betrieben schneller zur Verfügung stehen, sowie die Nutzung und Förderung biologischer und risikoreduzierter Pflanzenschutzmittel vereinfach wird. Hierzu müssten Anforderungen in den Zulassungszonen harmonisiert und nationale Sonderwege mit immer neuen Auflagen abgeschafft werden. Das sogenannte „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Union zurückziehen.