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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Antrag auf dem Deutschen Ärztetag zielt auf Homöopathie-Verbot

Veröffentlicht am: 14.05.2024 08:38:47
Kategorie : Allgemein , News

14.05.2024 - Ein Antrag am 9. Mai auf dem 128. Deutsche Ärztetag in Mainz möchte das gewachsene und bewährte System der ärztlichen Homöopathie im Gesundheitswesen verbieten.

Die Delegierten des 128. Deutsche Ärztetag vertreten alle Ärztinnen und Ärzte, auch jene rund 60.000, die neben der konventionellen Medizin auch komplementäre Verfahren anwenden. Der Ärztetag hat als Auftakt in einer Resolution ein deutliches Signal für Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Handeln gesetzt. Die Delegierten haben sich mit der Erneuerung des Genfer Gelöbnisses verpflichtet, ihren Teil zu einer freien, pluralen und toleranten Gesellschaft beizutragen. "Nun wird hier ein Antrag eingereicht, der einen Teil des ärztlichen Tätigkeitsfeldes unserer Kolleginnen und Kollegen verbieten will", sagt Michaela Geiger, Erste Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), "Dieser Antrag wird unserem Demokratieverständnis, dem Grundrecht auf Berufsfreiheit, wie auch dem Bekenntnis zu Pluralismus und Toleranz im ärztlichen Binnenverhältnis nicht gerecht!... .

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