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Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin soll verstärkt erfasst werden

Veröffentlicht am: 21.01.2025 09:05:07
Kategorie : Allgemein

21.01.2025 - Die Europäische Union (EU) will die Verbrauchsmengen von Antibiotika in der Veterinärmedizin verstärkt erfassen. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln. Umsetzen müssen das die Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf  dafür erarbeitet.

Demnach müssen Tierärzte nach dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) künftig melden, wie viele Stoffe mit antibakterieller Wirkung sie bei Enten, Gänsen, Schafen, Ziegen, Fischen der Arten Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen, Pferden sowie Kaninchen, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, eingesetzt haben. Auch für Hunde, Katzen und als Pelztiere gehaltene Füchse und Nerze soll eine Meldepflicht greifen.

Die neuen Regelungen dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Er solle „zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen“ beitragen. „Dies ist für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung“, betonte die Bundesregierung.

Der Nutzen der Regelungen besteht demnach unter anderem in der Gewinnung einer Datengrundlage für künftige gesetzgeberische Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika sowie der Eindämmung von antibiotikaresistenten Erregern in der Tierhaltung.

Einwände, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 gegen den Entwurf vorgebracht hatte, wurden von der Bundesregierung abgelehnt. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Neuregelung soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

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