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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung

Veröffentlicht am: 05.07.2024 13:40:22
Kategorie : Allgemein

Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung: Optionsmodell definiert Zuständigkeiten in Niedersachsen neu

BRS, 05.07.202Mit dem Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin zu reduzieren, wurde vor zehn Jahren das Antibiotikaminimierungskonzept in der Tierhaltung in Deutschland eingeführt. Für die Kontrolle der Umsetzung des auf einem Ampelsystem für rinder-, schweine- und geflügelhaltende Betriebe basierenden Konzeptes waren in Niedersachsen zu Beginn das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und zuletzt die kommunalen Veterinärbehörden zuständig. Jetzt definiert das Land in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Zuständigkeit durch ein Optionsmodell neu. Künftig liegt die Grundzuständigkeit für die Kontrolle und Überwachung beim LAVES. Gleichzeitig besteht die Option, dass kommunale Veterinärbehörden – durch Antragstellung beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) - unter bestimmten Voraussetzungen, die Kontrolle der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzeptes weiterhin wahrnehmen können. Die Voraussetzungen hierfür sind in einem zwischen dem ML, den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES abgestimmten Kriterienkatalog festgelegt. 

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