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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Antibiotika-Verbrauchsmengen und Therapiehäufigkeit 2023

Veröffentlicht am: 06.09.2024 16:41:28
Kategorie : Allgemein

06.09.2024 - Zusammenfassende Bewertung Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet die Antibiotika-Verbrauchsmengen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten sowie die Therapiehäufigkeiten in bestimmten Nutzungsarten wie zugekauften Kälbern, Milchkühen, Mastferkeln und -schweinen, Masthühnern, Lege- und Junghennen sowie Mastputen. Die rechtliche Grundlage stellt das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) dar. Das Gesetz regelt, dass der Einsatz von Antibiotika auf Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten, dokumentiert und den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt werden muss. Dem BfR werden diese Daten in pseudonymisierter Form übermittelt. Bis zum Jahr 2022 galt die Mitteilungspflicht über den Einsatz von Antibiotika im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes lediglich für den Masttierbereich. Mit der Änderung des TAMG, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, kam es zu umfangreichen Änderungen des Erfassungssystems für antibiotische Anwendungen. Diese umfassen den Zuschnitt von Nutzungsarten, die Schaffung einer neuen Kategorie der Antibiotika-Beobachtung neben der Weiterführung der Antibiotika-Minimierung, den Übergang der Mitteilungsverpflichtung über Antibiotikaanwendungen von den Tierhaltenden auf die behandelnden Tierärztinnen und Tierärzten sowie die Einführung eines Gewichtungsfaktors für antibiotische Wirkstoffe der AMEG-Kategorie B, die von besonderer Bedeutung für die Humanmedizin sind. Im vorliegenden Bericht gemäß § 57 Absatz 4 TAMG wurden die von der TierarzneimittelDatenbank der Bundesländer an das BfR übermittelte Daten aus den zwei Halbjahren des Jahres 2023, d. h. aus dem 1. Halbjahr 2023 (01.01.2023 – 30.06.2023) und dem 2. Halbjahr 2023 (01.07.2023 – 31.12.2023) ausgewertet. Für die Nutzungsarten, die schon länger erfasst werden, wurden die Ergebnisse mit Daten seit Beginn dieser Erhebung in Bezug gesetzt. Aufgrund der Änderungen im Zuschnitt der Nutzungsarten bei Rindern war für diese ein solcher Vergleich allerdings nicht möglich. Dies trifft auch auf die Nutzungsarten zu, für die der Antibiotika-Einsatz erstmals erfasst wurde. 

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Antibiotika-Verbrauchsmengen und  Therapiehäufigkeit 2023 Entwicklung in Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten (30.08.2024)

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