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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Antibiotika-Minimierung nach TAMG: Kontrolle mit Augenmaß

Veröffentlicht am: 28.06.2024 09:53:11
Kategorie : Allgemein

28.06.2024 - Auf Initiative der Tierärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Landvolk Niedersachsen fand in der Tierärztekammer in Hannover ein Gespräch zwischen dem Landwirtschaftsministerium, dem LAVES, dem Schweine- und Rindergesundheitsdienst Niedersachsen und Vertretern kommunaler Veterinärbehörden statt. Anknüpfend an ein Gespräch aus dem Juli 2023 konnte verdeutlich werden, dass es in dem neuen System etliche Anlaufschwierigkeiten gab, auf die verbandsseitig (BpT, DBV, ZDG) auch auf Bundesebene hingewiesen wurde.

Hiervon betroffen sind die Meldungen nach § 57 TAMG, die u.a. die Datengrundlage zur Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit und der jährlichen Kennzahlen bilden, die am 15. Februar 2024 erstmals bekanntgegeben worden sind. Im Besonderen betraf dies die Sendungen der antimikrobiell wirksamen Arzneimittel aus den ersten Monaten des Jahres 2023, da die Praxissoftwaresysteme erst ab Mai/Juni 2023 an die Schnittstellen der HIT-Datenbank angepasst waren.

Dazu kommt, dass sich immer noch nicht alle Tierhalter mit ihren mitteilungspflichtigen Nutzungsarten in der Datenbank angemeldet haben und/oder ihre Tierbewegungen in HIT nicht oder nur unvollständig angegeben haben. Aus diesen Fakten ergibt sich, dass die Bundeskennzahlen nicht korrekt sein können und echte Reduktionsbemühungen auf dieser Basis weder sinnvoll noch rechtskonform sind. Es wurde im Laufe der weiteren Gespräche ein Konsens für die Maßnahmenpläne 2023/2 gefunden:

Damit alle im System beteiligten Personenkreise sich mit der Antibiotikaminimierung auseinandersetzen und so am und im System trainieren, müssen zwar alle Maßnahmenpläne oberhalb der Bundeskennzahl 2 eingereicht werden, allerdings erfolgt die Kontrolle risikoorientiert nach einem niedersächsischen Schlüssel. Bei Fehlern wie zum Beispiel verspätet abgegebenen Maßnahmenplänen, fehlerhaften Tierzahl- oder Antibiotikaeingaben haben die Kontrollbehörden die Möglichkeit ihren Ermessensspielraumes auszuschöpfen. Als rechtskonforme Vorlagen für den Maßnahmenplan können sowohl die Muster vom BpT und BTK genutzt werden als auch die auf der Homepage vom LAVES veröffentlichten verwendet werden. Quelle: Tierärztekammer Niedersachsen

Lesen Sie hier den gesamten Bericht 

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