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Antibiotika in der Veterinärmedizin
Veröffentlicht am:
16.01.2025 19:03:17
Kategorie :
Allgemein
16.01.2025 - Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (20/14514) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.
Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin und in der Humanmedizin trägt zur Entstehung von Resistenzen bei; dies gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die Wirksamkeit von Antibiotika in der Humanmedizin.
Konkret sollen die Mitgliedstaaten Daten zur Antibiotikaanwendung bei bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden, Katzen und als Pelztiere gehaltenen Füchsen und Nerzen an die Europäische Arzneimittelagentur schicken.
Einwände, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 gegen den Entwurf vorgebracht hatte, wurden von der Bundesregierung abgelehnt. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Neuregelung soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt eine Angleichung der Meldewege für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sowie das Erreichen der europarechtlich intendierten Wirkungen auf das Resistenzgeschehen bei Tierantibiotika.
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