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Tierärztliche Seminare

Bei unseren Fortbildungen für Tierärzte/-innen vermitteln exzellente Referenten/-innen aktuelles, fundiertes Wissen, das Veterinäre zum kompetenten Partner der Landwirte/-innen macht. Mit praktischen Übungen, Bestandsbesuchen, Fallbesprechungen und Diskussionen bieten diese Seminare die Möglichkeit, praxistaugliches Wissen zu erwerben und dieses künftig gezielt bei der täglichen Arbeit zu nutzen. Unsere Fortbildungen sind in der Regel von der Bundestierärztekammer anerkannt (ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten).

 

Seminare für Tierärzte/-innen und Landwirte/-innen

Regelmäßig veranstaltet die AVA Seminare und Workshops, in denen Landwirte/-innen und Tierärzte/-innen zusammen und voneinander lernen. „Auf gleicher Augenhöhe“ werden hier Themen der Tiergesundheit und Co. intensiv besprochen, um Probleme herauszukristallisieren und zu lösen. Abseits des Tagesgeschäftes bieten wir hier ein Forum für den konstruktiven fachlichen Austausch.

Antibiotika in der Veterinärmedizin

Veröffentlicht am: 16.01.2025 19:03:17
Kategorie : Allgemein

16.01.2025 -  Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes (20/14514) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin und in der Humanmedizin trägt zur Entstehung von Resistenzen bei; dies gefährdet nicht nur die Tiergesundheit, sondern auch die Wirksamkeit von Antibiotika in der Humanmedizin. 

Konkret sollen die Mitgliedstaaten Daten zur Antibiotikaanwendung bei bisher nicht erfassten, der Lebensmittelgewinnung dienenden Tierarten sowie bei Hunden, Katzen und als Pelztiere gehaltenen Füchsen und Nerzen an die Europäische Arzneimittelagentur schicken.

Einwände, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 gegen den Entwurf vorgebracht hatte, wurden von der Bundesregierung abgelehnt. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Die Neuregelung soll spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt eine Angleichung der Meldewege für den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung sowie das Erreichen der europarechtlich intendierten Wirkungen auf das Resistenzgeschehen bei Tierantibiotika.

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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