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Amtstierärztin im Talk: „Bei Tierquälerei gibt es keinen Spielraum“
Veröffentlicht am:
22.03.2024 17:16:48
Kategorie :
News
22.03.2024 - Die Gmünder Amtstierärztin Elisabeth Osterberger sprach mit der NÖN über ihren Job vom Tierschutz bis zum Tierhalteverbot und zwischen Büro und Stall.
NÖN: Nicht jeder kann sich etwas unter dem Beruf einer Amtstierärztin vorstellen. Was gehört zu Ihren Aufgaben?
Elisabeth Osterberger: Den größten Teil machen Sachverständigen-Tätigkeiten aus, vor allem im Bereich Tierschutz. Wir bekommen schriftliche oder telefonische Anzeigen, ich gehe daraufhin völlig wertfrei und unangekündigt an die Sache heran und mache mir ein eigenes Bild davon. Wenn Mängel vorhanden sind, gibt es einen Mängelbehebungsauftrag – je nach Schwere kann es zu einem Strafantrag oder zu einer Meldung an die Staatsanwaltschaft kommen. Manchmal ist gar nichts dahinter, auch das kommt vor. Ich bin im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prophylaxemaßnahmen auch viel für Blutabnahmen unterwegs. Außendienste stehen täglich an.
NÖN: Wie wird man eigentlich Amtstierärztin und welche Vorkenntnisse braucht es dazu?
Osterberger: Ohne abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin geht gar nichts. Als Landesbedienstete müssen wir auch eine Dienstprüfung ablegen, in unserem Fall ist das ein berufsbegleitender Universitätslehrgang über drei Semester. Ich habe mein Grundstudium 2020 an der Veterinärmedizinischen Universität Wien abgeschlossen, danach das Doktorat und das Tierärztliche Physikat berufsbegleitend absolviert. Im Laufe des Studiums hatten wir außerdem einige Pflichtpraktika zu absolvieren.
NÖN: Wieso haben Sie die Arbeit im öffentlichen Bereich einer Tierarztpraxis vorgezogen?
Osterberger: Ich habe mich nicht in einer Praxis gesehen. Im Rahmen des Studiums macht man alle Bereiche – Kleintiere, Pferde, Wiederkäuer, Geflügel usw. – durch. Ein Teil hieß Veterinary Public Health, ging Richtung Vorbereitung auf den Amtstierarzt. Ich fand den Schwerpunkt spannend und habe mich deshalb dafür entschieden.
NÖN: Was sind die größten Herausforderungen in diesem Beruf und was die positiven Seiten?
Osterberger: Die größten Herausforderungen sind sicher die Tierschutzfälle. Manchmal geht man rein, hat ein nettes Gespräch und findet überhaupt keine Mängel vor. Und manchmal ist es sehr fordernd: Gibt es große Mängel, hat man viel Dokumentationsarbeit. Alles muss genau beschrieben werden. Ich fotografiere viel, um Beweise zu sichern. Organisatorisch muss ich im Falle einer Tierabnahme mit Tierheimen Kontakt aufnehmen, Strafanträge oder Sachverhaltsdarstellungen für die Staatsanwaltschaft schreiben. Oft geht es auch darum, mit Betroffenen reden zu können und deeskalierend vorzugehen. Es ist wirklich sehr viel Arbeit, die Außenstehende nicht sehen. Was ich gerne mache, ist die beratende Tätigkeit – zum Beispiel, wenn ein Wildverarbeitungsraum eingerichtet wird. Es macht Spaß, wenn sich Leute schon im Vorfeld erkundigen und sich dabei nicht nur auf das Internet verlassen. Dadurch sind von Anfang an optimale Haltungsbedingungen möglich.
NÖN: Wie wird die Behörde auf Verdachtsfälle aufmerksam?
Osterberger: In den meisten Fällen durch Anrufe oder E-Mails, manchmal auch durch anonyme Briefe. Selbstverständlich habe ich keine Befugnis, willkürlich in Häuser zu schauen. Wenn Missstände wahrgenommen werden, ist es somit unumgänglich, dass diese gemeldet werden. Die Beschreibung sollte dann möglichst konkret sein.
NÖN: Spielt in Bezug auf diese Meldungen nicht auch die Hemmschwelle eine gewisse Rolle?
Osterberger: Das ist oft ein Thema. Manche Anrufer wollen den Namen nicht nennen und anonym bleiben, oder es wird erwähnt, dass Missstände vermutet werden, es jeder im Dorf wisse, aber niemand anecken will.
NÖN: Alleine bei Tierabnahmen gibt das Gesetz klare Regeln vor. Wäre die Moral oft strenger?
Osterberger: Für mich ist es ganz klar, denn im §37 des Tierschutzgesetzes steht: Ist der Tierhalter nicht Willens oder nicht in der Lage, Abhilfe zu schaffen, so sind die Tiere abzunehmen. Daran halte ich mich. Wenn nachlässiges Handeln in Richtung Tierquälerei geht, gibt es keinen Spielraum und es muss sofort gehandelt werden. Bei sehr geringen Vergehen kann wiederum eine beratende Funktion ausreichen.
NÖN: Was ist die stärkste Strafe, die ein Halter bekommen kann?
Osterberger: Ein Tierhalteverbot wird oft von der Bevölkerung verlangt, wenn ein Tierschutzskandal öffentlich wird. Aber was viele nicht wissen: Ein Tierhalteverbot ist nur nach rechtskräftiger Verurteilung möglich. Die Person muss mindestens einmal wegen Tierquälerei rechtskräftig bei Gericht verurteilt worden sein, oder mindestens zweimal eine Verwaltungsstrafe nach §§ 5 bis 8 Tierschutzgesetz bekommen haben. Das Verbot gilt in ganz Österreich und kann zeitlich begrenzt sein, oder lebenslang erteilt werden. Das ist eine massive Beschränkung der persönlichen Rechte, die nicht willkürlich ausgesprochen werden kann.
NÖN: Die Vorgehensweise ist stets sachlich. Ist man als Amtstierärztin auch Tierschützerin?
Osterberger: Ich bin erstens Mensch und zweitens Tierärztin. Wenn man diesen Beruf einschlägt, hat man ein Herz für Tiere. Manchmal sind die Forderungen von Tierschützern durchaus berechtigt, manche Fälle berühren mich als Privatperson auch. Aber: Ich muss neutral bleiben und den Fall auf sachlicher Ebene sehen. Was ich privat denke, ist etwas Anderes.
NÖN: Welche Entwicklungen beobachten Sie im Bezirk Gmünd?
Osterberger: Ich nehme wahr, dass sich immer mehr Leute vorab erkundigen. Zum Beispiel bei Exoten: Was braucht es dafür? Wie muss das Terrarium sein? Welche Temperatur sollte es haben? Welche Einstreu ist die richtige? Wenn sich Menschen im Vorfeld über die Haltung erkundigen, ist das Tier eher von Anfang an gut versorgt. Osterei
NÖN: Für Halter sind seit Juni Sachkundenachweise vorgesehen...
Osterberger: Ja, es gibt vermehrt Anfragen zu Kursen – oder auch dazu, wie viele Hunde nun zugleich gehalten werden dürfen. Ein Tier zu halten, bedeutet generell große Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung hat man über viele Jahre und man muss ihr Tag für Tag gerecht werden.
NÖN: Was, wenn man der Pflege nicht nachkommen kann?
Osterberger: Persönliche Möglichkeiten sollten immer vor der Anschaffung überlegt werden. Dazu gehört auch der finanzielle Aspekt, denn Tiere bedeuten auch Kosten. Dazu gehören nicht nur Anschaffung und Erhaltung, sondern auch Tierarztkosten im Krankheitsfall und für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw. Wenn man in der Situation ist und feststellt, dass es nicht mehr funktioniert, dann den Kopf nicht in den Sand stecken. Hilfe suchen, aussprechen, das Problem nicht ignorieren. Sich das einzugestehen, ist verständlicherweise eine große Herausforderung.
NÖN: Wie aktuell sind Geflügel- und Schweinepest derzeit?
Osterberger: Geflügelpest betrifft uns jedes Jahr. Viele Nachbarländer sind davon betroffen, zum Teil auch wir in Österreich. Wichtig ist, dass Personen ihre Geflügelhaltung bei uns melden. Sollte es zu einem Ausbruch der Geflügelpest kommen, ist dieses Wissen für uns wegen der hohen Ansteckungsgefahr unerlässlich. Schweinepest ist in Österreich noch kein Problem, die Epidemiologen sehen aber eine steigende Gefahr. Deshalb sind Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Schweinehaltung wichtig, sodass es keinesfalls zu einer Ansteckung zwischen Wild- und Hausschwein kommt.
NÖN: Wie sind Amtstierärzte bei Wolfsriss-Verdacht involviert?
Osterberger: Üblicherweise bekommen wir eine Meldung von der Polizei. Dann nehme ich DNA-Proben, fotografiere und vermesse, sammle Losung ein. Hinterher wird im Labor festgestellt, ob es ein Wolf war oder nicht. Ich habe im Zuge zahlreicher Verdachtsfälle die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer ein Wolf war.
NÖN: Wie sind Sie im Außendienst unterwegs?
Osterberger: In Latzhose und Gummistiefeln (lacht). Im Seuchenfall ist auch noch Einwegkleidung nötig. Private Haushalte betrete ich mit Straßenkleidung. Ich bin gerne im Büro, schätze den Kontakt zu Kollegen auch aus anderen Abteilungen. Aber mindestens genauso gerne bin ich draußen im Stall.