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Amtsbilanz von Landwirtschaftsminister Özdemir
Veröffentlicht am:
07.02.2025 10:16:08
Kategorie :
Allgemein
07.02.2025 - Die Verbesserung der Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette und damit eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation ist ein wichtiges politisches Anliegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14835) auf eine Kleine Anfrage (20/14317) der CDU/CSU-Fraktion, die sich nach der Bilanz der Amtszeit des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt hatte. Die Bundesregierung beobachte die Preisentwicklungen bei Lebensmitteln genau und setze sich für den Erhalt eines fairen Wettbewerbs entlang der Lebensmittellieferkette ein.
„Der Abbau unnötiger Bürokratie und die bürokratiearme Ausgestaltung von Regulierungen sind eine fortwährende Aufgabe der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort. Unter der Leitung von Bundesminister Özdemir sei im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in dieser Legislaturperiode eine umfassende Initiative zum Bürokratieabbau gestartet worden. Wegen der föderalen Zuständigkeitsverflechtung gebe es darüber hinaus „einen auf Dauer angelegten Prozess mit der Agrarministerkonferenz zum Bürokratieabbau“.
Die Abschaffung der Agrardieselentlastung sei im Rahmen der Beratungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung in Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von November 2023 entschieden worden, Haushaltsmittel unter anderem durch den Abbau von Subventionen zu generieren. „Es ist nicht zutreffend, dass Herr Bundesminister Cem Özdemir sich für eine Abschaffung der Agrardieselentlastung eingesetzt habe. Er hat auf die besonderen Belastungen der Landwirtschaft hingewiesen“, heißt es in der Antwort. Minister Özdemir habe sich für Änderungen an diesem Haushaltskompromiss eingesetzt, um „eine überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft abzuwenden“. Die ursprüngliche Entscheidung sei dann durch die Verständigung der Koalitionsspitzen vom 4. Januar 2024 dahingehend konkretisiert worden, dass die Kfz-Steuerbefreiung für die Landwirtschaft erhalten bleibe und die Agrardieselentlastung stufenweise zurückgeführt werde.
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