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Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit
Veröffentlicht am:
23.10.2024 17:34:02
Kategorie :
Allgemein
23.10.2024 - Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in zwei als Musterprozesse geführten Verfahren entschieden.
Geklagt hatten zwei Feuerwehrmänner aus Mühlheim. Die beiden Männer forderten, dass Alarmbereitschaft als normale Arbeitszeit anerkannt wird. In erster Instanz hatte das VG Düsseldorf die Entschädigungsklagen der Feuerwehrleute noch abgewiesen... .
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