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Agrardiesel und Kfz-Steuer: Lösung für den Agrarhaushalt
Veröffentlicht am:
12.01.2024 17:19:02
Kategorie :
News
12.01.2024 – Der Haushaltskompromiss belastende Einbußen für die Landwirtschaft. Wir wollen jetzt die Agrar-Abrisspolitik von CDU/CSU endgültig überwinden und gemeinsam mit allen Betroffenen zukunftsfeste Lösungen finden. Das geht nur im Dialog, nicht mit Hass und Gewalt.
Die Koalition hat einen Kompromiss für die notwendigen Haushaltseinsparungen 2024 gefunden. Für die Landwirtschaft heißt das, dass Kürzungen beim Agrardiesel deutlich verringert werden und die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge bleibt.
Wir stellen uns den Anforderungen an die und der Landwirtschaft. Verändertes Verbraucher*innen-Verhalten, schlechte Stellung der Erzeuger*innen am Markt, Klimakrise, Tierschutz und Artensterben. Wir unterstützen Bäuer*innen bei den notwendigen Umstellungen damit sie eine Zukunft haben. Ein „weiter so“ mit dem jahrelangen Wegducken wie unter der CDU/ CSU, das alleine in den 16 Jahren Merkel-Regierung zu ca. 140.000 Betriebsaufgaben geführt hat, ist keine Option.
Wir reden und suchen die besten Lösungen mit allen Beteiligten. Friedlicher Protest gehört zur Demokratie. Wer dagegen mit Beleidigungen, Hetze und Gewaltandrohungen arbeitet, überschreitet die Grenzen des demokratischen Diskurses und wird nicht unser Gesprächspartner sein. Alle Vertreter*innen bäuerlicher Interessen haben jetzt die große Verantwortung, dass nicht rechte Trittbrettfahrer, die unsere der Demokratie angreifen, auf Bauernproteste aufzuspringen. Dass diese massiven Grenzüberschreitungen verharmlost oder gar gerechtfertigt werden, ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen. Noch im Dezember konnte gemeinsam mit Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner eine Gesamteinigung erzielt werden, um die erforderlichen Einsparungen im Haushalt 2024 zu erreichen und zugleich die Schuldenbremse einzuhalten. Klar ist, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage in allen Bereichen Beiträge geleistet werden müssen, um die Schuldenbremse einzuhalten und gleichzeitig die Mittel für wichtige Zukunftsvorhaben bereitzustellen.
Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag von Mitte Dezember wurde jetzt nachgesteuert. Die Bundesregierung nimmt einige Anpassungen in erster Linie in den Bereichen Landwirtschaft-, Plastikabgaben- und Schienenfinanzierung vor, um das Sparpaket sachlich und technisch besser umsetzbar zu machen und um plötzliche finanzielle Belastungen einzelner Wirtschaftszweige zu vermeiden. Das waren keine einfachen Gespräche.
Für die Landwirtschaft bedeutet das, dass Cem Özdemir und Robert Habeck in den gemeinsamen Beratungen der Ampel nun das Abschmelzen von Subventionen im Bereich Agrardiesel und landwirtschaftlicher Kfz-Steuer so gestalten, dass Betriebe nicht so stark belastet werden. Wir begrüßen diese Verständigung und das schnelle und entschlossene Handeln in der Zusammenarbeit der Ampelspitzen zur Lösung des Problems.
So sieht die Einigung im Bereich Landwirtschaft aus
Eine überproportionale Belastung der Landwirtschaft im Sparpaket konnte verhindert werden. Die Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge bleibt bestehen. Die Agrardiesel-Beihilfe wird in drei Schritten abgeschmolzen. Für 2024 wird der Entlastungssatz Agrardiesel-Beihilfe um 40 Prozent auf dann noch 60 Prozent der heutigen Höhe gesenkt, in 2025 um weitere 30 Prozent auf dann 30 Prozent der heutigen Höhe. In 2026 entfällt die Agrardiesel-Beihilfe. Die Auszahlung der Agrardiesel-Beihilfe für 2023 in diesem Jahr erfolgt wie vorgesehen. Die Beihilfe wird immer rückwirkend nach Abrechnung für das vergangene Jahr ausgezahlt.
Zur Deckung der Haushaltslücke trägt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an verschiedenen anderen Stellen bei. Aus den Versteigerungserlösen der Offshore-Lizenzen für Windkraftparks erhält das BMEL in 2024 ein Prozent (ca. 134 Mio. Euro) statt die ursprünglich vorgesehenen fünf Prozent. Über die Aufteilung in 2025 ist noch nicht abschließend entschieden. Die verbleibenden Mittel werden jedoch ausreichen, um die Fischerei an Nord- und Ostsee wie vorgesehen bei der notwendigen Neuausrichtung zu unterstützen und den verbleibenden und zukünftigen Fischer*innen eine Perspektive zu schaffen.
Auch die Gelder für zusätzliche Klimamaßnahmen im Wald wurden etwas gekürzt. Sowohl bei der Fischerei als auch im Wald handelt es sich ausschließlich um Kürzungen innerhalb neuer, noch zu entwickelnder, zusätzlicher Förderangebote. Bestehende Programme werden nicht gekürzt.
Das bedeutet die Einigung für Landwirt*innen konkret
155.000 Betriebe haben einen Antrag auf Agrardiesel-Beihilfe gestellt im Gesamtvolumen von 440 Millionen Euro pro Jahr. Sie erhielten bisher durchschnittlich 2.780 Euro pro Jahr und Betrieb. Von der Kfz-Steuer werden insgesamt etwa 1,7 Mio. Fahrzeuge befreit mit einem Gesamtvolumen von 480 Millionen Euro pro Jahr. Die Verteilung der Beihilfen auf die einzelnen Betriebe ist sehr unterschiedlich, je nach Größe, Tierhaltung oder Ackerbau und Maschinenausstattung. Biobetriebe beispielsweise sind relativ gesehen stärker von der Kürzung der Agrardieselbeihilfe betroffen, weil sie nicht Totalherbizide wie Glyphosat einsetzen, sondern unter anderem maschinell Unkraut bekämpfen.
Zugleich erhalten viele landwirtschaftlichen Betriebe bereits ab 1.1.2024 mehr Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik als sie beantragt haben. Der Grund ist: Das BMEL hat die nicht ausgeschöpften Gelder auf bestehende Ökoregelungen, die Basisprämie, Junglandwirt*innen und für die ersten Hektare verteilt, das bedeutet zusätzliche 12,93 Euro pro Hektar aufgrund der gestiegenen Basisprämie. Für kleinere Betriebe kommen aufgrund der höheren Umverteilungsprämie noch 6,28 Euro pro Hektar für die ersten 40 ha und 5,76 Euro pro Hektar für die weiteren Hektar bis 60 Hektar hinzu.
Außerdem konnten zahlreiche Nachhaltigkeitsmaßnahmen neu finanziert werden. Für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Tierhaltung stellt der Bund eine Milliarde Euro finanzielle Unterstützung zur Verfügung – so viel wie keine Bundesregierung zuvor. Mit der Tierhaltungskennzeichnung für Schweine haben wir den Einstieg in eine breit akzeptierte zukunftsfähige Tierhaltung geschafft. Die Eiweißpflanzenstrategie fördert die heimische Produktion von pflanzlichen Proteinen für menschliche Ernährung und Fütterung. Das bauen wir jetzt aus zu einem Kompetenzzentrum. Krisenhilfen von insgesamt etwa 200 Millionen Euro haben die Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine gelindert.
Gegenwart und Zukunft sichern
Die katastrophale, rückwärtsgewandte Agrarpolitik von CDU/CSU in den letzten 50 Jahren hat hunderttausende Bäuer*innen zum Aufgeben gezwungen, weil sie nicht auf die Herausforderungen der Zeit reagiert hat. Allein in den letzten 16 Jahren Merkel-Regierung (2005 bis 2021) ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und Bauernhöfe von 396.600 auf 257.000 gesunken. Viele der noch bestehenden Betriebe stehen wirtschaftlich in schwieriger Situation und haben unklare Bestandsperspektiven. Wir wollen stattdessen die Zukunft der Betriebe ermöglichen.
Verändertes Verbraucher*innenverhalten, die Klimakrise, Tierschutz und das Artensterben sorgen dafür, dass wir nicht so weiter wirtschaften können wie in der Vergangenheit. Unser Ziel ist, dass Landwirt*innen, die von ihrer Arbeit leben können, die gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Die Landwirtschaft in Deutschland hat jede Unterstützung dabei verdient, sich diesen wandelnden Anforderungen zu stellen und sich als zukunftsfähiger Wirtschaftszweig aufzustellen. Außerdem müssen die Erzeuger*innen von Lebensmitteln eine bessere Position gegenüber Handel und Lebensmittelwirtschaft am Markt erhalten. Das unterstützen wir mit aller Kraft. Wir tun das für die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Arbeit belohnt werden muss, und damit auch zur Sicherung unser aller Ernährung. Den Anforderungen der Zukunft zu genügen ist nicht einfach, es fordert uns alle sehr.
Subventionen für fossile Energieträger werden bald der Vergangenheit angehören. Aber die Landwirtschaft braucht wie alle Wirtschaftszweige Hilfe, um sich umzustellen. Und sie braucht die Entwicklung von Alternativen. Dafür ist es wichtig, dass etwas mehr Zeit zum Umbau besteht. Denn bislang gibt es kaum Alternativen zu fossilen Antrieben. Es gibt bisher nur elektrische Rad- oder Hoflader für hofnahe Ladearbeiten und Einsätze und mit Bio-Methan betriebene Schlepper bis etwa 130 kW Leistung mit begrenzter Einsatzdauer, die bereits heute eingesetzt werden könnten.
Wir wollen den Umbau in der Landwirtschaft weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien unterstützen. Zum Beispiel über das „Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau“, das es seit 2020 gibt. Oder mit den umfangreichen neuen Möglichkeiten für Landwirt*innen, die wir im Rahmen der Gesetzesnovellen rund um das EEG und die Baugesetznovelle geschaffen haben. Mit Solaranlagen auf dem Dach, Biogasanlagen und mit selbst produzierten Pflanzenölen können Landwirt*innen ihre eigene Energie erzeugen. Im Oktober 2023 hat das KTBL – Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. – Arbeitsergebnisse zur „Verwendung erneuerbarer Antriebsenergien in landwirtschaftlichen Maschinen“ veröffentlicht. Wir werden gemeinsam mit der Branche beraten, wie wir diese Ansätze besser und schneller weiterentwickeln und fördern können.
Dialog und Lösungssuche statt Hetze und Gewalt
Wir haben eine Gesamtverantwortung für den Haushalt. In vielen zentralen Bereichen wird es Einschnitte und Einsparungen geben. Die Kfz-Steuererleichterung beizubehalten und die Agrardiesel-Beihilfe in Schritten anzugehen, ist ein klares Signal an Landwirt*innen. Wir wollen, dass die Landwirtschaft bei uns eine Zukunft hat, deshalb ist es gut, dass jetzt bei den ursprünglich angedachten Kürzungen eine Änderung erfolgt ist. Den Weg dorthin wollen und können wir nur gemeinsam mit Bäuer*innen, Verbraucher*innen, der Wissenschaft und der gesamten Branche beschreiten. Wir haben Vorschläge, aber wir brauchen ihren Sachverstand und ihre Erfahrung aus der Praxis, um gemeinsam eine gute Gegenwart und Zukunft für unsere Landwirtschaft zu erarbeiten. Dazu laden wir gerade auch die Bäuer*innen ein.
Wir reden und suchen nach den besten Lösungen mit jedem und jeder, die konstruktiv, demokratisch und gewaltfrei kommuniziert. Friedlicher Protest gehört zu unserer Demokratie. Wer dagegen mit Beleidigungen, Hetze und Gewaltandrohungen arbeitet, überschreitet die Grenzen des demokratischen Diskurses und wird nicht unser Gesprächspartner sein. Drohungen und Gewalt werden wir nicht nachgeben. Alle Vertreter*innen bäuerlicher Interessen haben jetzt die große Verantwortung, dass nicht rechten Trittbrettfahrern, die unsere der Demokratie angreifen, die Möglichkeit gegeben wird, auf Bauernproteste aufzuspringen. Dass diese massiven Grenzüberschreitungen verharmlost oder gar gerechtfertigt werden, ist unverantwortlich und nicht hinnehmbar.
Statt hätte, wäre, könnte, muss es jetzt heißen: MACHEN! Dafür müssen wir reden. Das ist unsere Forderung, aber auch unser Angebot.
Wir stärken den ländlichen Raum
Ländliche Räume bedeutet viel mehr als Landwirtschaft. Ungefähr die Hälfte aller Deutschen leben auf dem Land, in kleinen und mittleren Städten. Wir Grüne im Bundestag machen uns in allen Bereichen stark für die ländlichen Räume. Ganz aktuell und konkret heißt das:
Es ist uns gelungen, die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) in den parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt trotz der angespannten Haushaltslage nach ersten Kürzungen wieder um über 66 Mio. Euro aufzustocken. Die Sicherung der GAK-Mittel trägt auch zu einem besseren Hochwasser- und Küstenschutz bei, dessen Bedeutung gerade in diesen Tagen wieder überdeutlich wird.
Wichtig ist, dass einerseits bewährte Förderangebote wie die GAK-Maßnahmen zur Förderung des Waldumbaus weiter gesichert bleiben und andererseits ein guter Grundstock gelegt wird, um Perspektiven für die Fischerei an Nord- und Ostsee zu entwickeln und die Vorschläge der Leitbildkommission Ostsee zu verwirklichen. Wir setzen uns für die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten ein.
Mit dem verabschiedeten GAK-Rahmenplan 2024-2027 werden regionale Wertschöpfungsketten gestärkt, denn im Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ der GAK wird ein Zuschlag für Betriebe aufgenommen, die ihre Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Dadurch erhöht sich der Zuschuss zu den Kosten einer Investition.
Das Regionalbudget wurde entfristet, dafür haben wir Grüne uns seit langem eingesetzt. Das Regionalbudget kommt gerade den Menschen in kleineren Kommunen zugute und ermöglicht eine engagierte und von Eigenverantwortung getragene ländliche Entwicklung. Die geförderten Kleinprojekte leisten insbesondere einen Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, zum sozialen und kulturellen Leben sowie zur Freizeit und Erholung und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse. Sie gelingen sehr schnell innerhalb von drei bis sechs Monaten.
Mit der Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können neben der Unternehmensförderung auch Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge gefördert werden, wenn diese zur Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit einer Region beitragen. So kann eine Gemeinde in den Bau einer Kita oder einer Begegnungsstätte investieren, wenn dadurch der Standort für Fachkräfte attraktiver wird.
Mit dem Förderprogramm „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ fördern wir kulturelle, künstlerische und kreative Vorhaben und damit das Zusammenleben in ländlichen Räumen. Ebenso wird durch Bürgerbeteiligung die Demokratie vor Ort gestärkt. Zudem werden ab 2024 Kulturnetzwerke, regionenübergreifende Festivals, Bürgerräte für Kultur, regionale Kulturkonferenzen oder Kulturbüros unterstützt.