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Agrarausschuss beschließt Tiergesundheitsrecht

Veröffentlicht am: 16.10.2024 12:16:02
Kategorie : Allgemein , News , Wichtige News

16.10.2024 - Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts (20/12782) in geänderter Fassung zugestimmt.

Im Omnibusverfahren stimmte der Ausschuss zudem mehrheitlich für eine Änderung des Weingesetzes (20/6874)  sowie für Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz (20/6314).

Mit dem Gesetz zum Tiergesundheitsrecht will die Bundesregierung Verstöße durch Landwirte und Transportunternehmer strenger und mit höheren Geldstrafen als bisher ahnden. Für den geänderten Entwurf stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke, dagegen votierte die Fraktion der AfD.

Das nationale Tiergesundheitsrecht soll an EU-Recht angepasst werden, damit Verstöße mit höheren Geldstrafen geahndet werden können. Um der Verpflichtung der Sanktionierung des EU-Tiergesundheitsrechts nachzukommen, soll die Sanktionierung von Verstößen gegen das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht nun in einem eigenständigen, vom Tiergesundheitsgesetz unabhängigen Gesetz erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Geldstrafen belegt werden, aber auch Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diesen Bußgeldrahmen auf 50.000 Euro zu erhöhen, weil bei einer Summe von maximal 30.000 Euro angesichts der Gewinnerzielung einiger großer Marktteilnehmer eine abschreckende Wirkung kaum zu erwarten sei. Die Bundesregierung (20/13155) ist dem Bundesrat bei dieser Änderung entgegengekommen. 

Außerdem einigten sich Bundesregierung und Bundesrat darauf, dass Unternehmer, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, „sanktioniert werden“ können, um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Die Fraktion der SPD begrüßte die Änderungen im Tiergesundheitsrecht, die notwendig seien, um Tierseuchen vorzubeugen und eine Ausbreitung, wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, zu vermeiden.

Dem schloss sich die Rednerin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an und verwies auf die Notwendigkeit, die Tierhaltung so zu gestalten, dass Tiere gesund aufwachsen und leben könnten.

Von Seiten der FDP hieß es, dass bei Nichtumsetzen des Tiergesundheitsrechtes ein Verbotsverfahren durch die EU gedroht hätte.

Die Redner der CDU/CSU-Fraktion bemerkte, dass das Tiergesundheitsrecht national umzusetzen sei, weil es von der EU komme, jedoch bereiteten zusätzliche Dokumentationspflichten Sorgen.

Die Vertreter der AfD begründeten ihre Ablehnung für das Tiergesundheitsrecht mit Bürokratie und Dokumentationspflichten, die durch das Vorhaben stark ansteigen würden.

Vonseiten der Gruppe Die Linke kam Kritik am Zeitmanagement. Die Änderungen am Tiergesundheitsrecht lägen seit zwei Jahren vor, zudem sei bereits heute klar, dass 2026 erneut nachgebessert werden müsse. Das gewählte Omnibusverfahren diene nicht der Rechtsklarheit und sei in diesem Fall unübersichtlich für alle, die das Gesetzgebungsverfahren von außen beobachtet haben.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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